Für Patent- & Markeninhaber, Erfinder und Start-ups

Ihre Ideen sind geschützt.
Jetzt auch im Rechtsstreit.

Ein Patentstreit kostet schnell sechsstellig — sichern Sie Ihre Schutzrechte ab, bevor es kracht.

  • Patente, Marken & Designs in einem Vertrag — neue Schutzrechte automatisch dazu
  • Abwehr UND Durchsetzung: Schutz vor Ideenklau und Plagiaten
  • Individuelles Angebot vom Spezialversicherer — Anfrage in 2 Minuten
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kostenfrei · unverbindlich · Antwort in wenigen Werktagen

Warum Patent-Rechtsschutz?

✓ Bessere Chancen im Streit „Klein gegen Groß“

Existenzsicherung bei patentrechtlichen Bedrohungsszenarien — mit mittelstandstauglichen Beiträgen statt Prozesskostenrisiko in Existenzhöhe.

✓ Abwehr UND Geltendmachung

Premium 100 wehrt fremde Ansprüche ab; Premium 100 Plus setzt zusätzlich IHRE Ansprüche durch — gegen Ideenklau und Plagiate.

✓ Alle bestehenden Schutzrechte versichert

Patente, Gebrauchsmuster, Designs (Geschmacksmuster) und Marken gemäß NRV PatRS 2025 — in einem Vertrag.

✓ Neue Rechte automatisch mitversichert

Alles, was künftig beim DPMA, EPA oder als Einheitspatent eingetragen wird, ist ohne Meldung mitversichert — der Beitrag bleibt gleich.

✓ Investors Liebling für Start-ups

Ein abgesichertes Schutzrechtsportfolio ist bei Geldgebern ein handfester Pluspunkt in der Due Diligence.

✓ Spezialist + starker Risikoträger

Über 15 Jahre Erfahrung in der Versicherung geistigen Eigentums (GMP), Risikoträger NRV Rechtsschutz-Versicherung AG, Mannheim.

Zwei klare Deckungskonzepte

Premium 100

Abwehr von Ansprüchen

Wehrt Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüche ab, die Dritte gegen Sie richten.

ab ca. 522 €/Jahr inkl. Versicherungsteuer

Premium 100 Plus

Abwehr UND Geltendmachung

Zusätzlich setzen Sie eigene Ansprüche durch — gegen Ideenklau, Plagiate und Nachahmer.

ab ca. 2.200 €/Jahr inkl. Versicherungsteuer

In beiden Konzepten wählbar: Deckungssumme 100.000 € oder 250.000 € je Rechtsschutzfall (zweifach maximiert pro Jahr, höhere Summen auf Anfrage) und Selbstbeteiligung 2.500 € oder 5.000 €; bei Zahlungen über 50.000 € je Fall gilt zusätzlich ein Selbstbehalt von 10 % auf den übersteigenden Teil. Optional (nur zusammen mit einem Premium-Tarif): Straf-Rechtsschutz— Verteidigung gegen den Vorwurf der Schutzrechtsverletzung ab dem Ermittlungsverfahren, Deckungssumme 500.000 €, ab ca. 131 €/Jahr je nach Beschäftigtenzahl. Alle Beiträge sind Ab-Werte fürs Standardrisiko inkl. Versicherungsteuer — der Versicherer kalkuliert individuell (Zuschläge möglich); es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten gemäß den Bedingungen NRV PatRS 2025.

Fünf echte Fälle aus der Praxis des Versicherers

💡 Der USB-Kugelschreiber

Ein als Gebrauchsmuster geschützter Kugelschreiber mit USB-Stick wurde von einem großen Online-Händler kopiert. Erst die Klage gegen dessen Europazentrale brachte das Einlenken — am Ende stand eine für den Erfinder sehr günstige Lizenzvereinbarung.

35.000 € Kosten übernommen

🚲 Der Fahrradschlauch

Ein patentierter Schlauch, der den Wechsel ohne Radausbau erlaubt, wurde trotz Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) von einer großen Handelskette in Fernost nachgebaut. Der Schadenersatzprozess läuft.

Streitwert über 700.000 €

🌬️ Der Windrad-Check

Ein System zur Rotorblatt-Prüfung im laufenden Betrieb wurde von einem Wettbewerber nachgeahmt. Nach Klage empfahl das Gericht eine Kooperation — heute betreiben beide ein gemeinsames Joint Venture.

160.000 € Verfahrenskosten getragen

🪑 Die angebliche Produktpiraterie

Ein marktbeherrschender Konkurrent setzte ein junges Design-Studio per Strafanzeige wegen angeblicher Designverletzung unter Druck. Die versicherte Firmen-Stellungnahme einer Wirtschaftsstrafrechtskanzlei bewies die Eigenentwicklung — das Verfahren wurde ohne Anklage eingestellt (Straf-Rechtsschutz).

rund 18.000 € Anwaltskosten übernommen

🥤 Die Bio-Limonade

Ein Getränkekonzern forderte von einem Mittelständler 2,5 Mio. € und die Vernichtung aller Bestände wegen angeblicher Markenverletzung. Die versicherten Fachanwälte wehrten die Klage vollständig ab — die Marke blieb.

über 120.000 € Abwehrkosten übernommen

Quelle: Schadenbeispiele des Versicherungskonzepts (GMP/NRV). Oft nutzen Großkonzerne hohe Streitwerte als Druckmittel — ohne starke Abwehr müssten viele Mittelständler allein wegen des Kostenrisikos einknicken.

Ehrlich gesagt: Was der Patent-Rechtsschutz nicht ist

  • Kein Sofort-Abschluss: Jede Anfrage geht zur individuellen Prüfung an den Versicherer — dafür passt das Angebot dann exakt zu Ihrem Schutzrechtsportfolio.
  • Keine Deckung für z. B. Insolvenz-, Kartell-/Wettbewerbsrecht und Verfahren vor Verfassungsgerichten (Details in den Bedingungen).
  • Streitigkeiten, deren erste Ursache vor Versicherungsbeginn bzw. in der Wartezeit liegt, sind nicht versichert — deshalb lohnt der Abschluss, BEVOR es kracht.

Unterlagen zum Download

Vermittlung über die Wübbels Versicherungsmakler GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit der GMP Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung mbH; Risikoträger: NRV Rechtsschutz-Versicherung AG.

Häufige Fragen zum Patent-Rechtsschutz

Was ist eine Patent-Rechtsschutzversicherung?

Eine Spezial-Rechtsschutzversicherung für Inhaber gewerblicher Schutzrechte: Sie übernimmt die Kosten, wenn Sie Ihre Patente, Marken, Designs oder Gebrauchsmuster rechtlich verteidigen — im Konzept Premium 100 Plus auch durchsetzen — müssen: Anwalts- und Gerichtskosten nach RVG/GKG, die Beiordnung eines Patentanwalts ist mitversichert. Gerade im Streit „Klein gegen Groß“ verschafft sie kleineren Unternehmen und Erfindern realistische Chancen, weil das Prozesskostenrisiko nicht mehr existenzbedrohend ist. Risikoträger ist die NRV Rechtsschutz-Versicherung AG, Mannheim (Bedingungen NRV PatRS 2025); angeboten wird das Konzept über die GMP, seit 2008 der spezialisierte Anbieter für dieses Risiko.

Welche Schutzrechte sind im Patent-Rechtsschutz versichert?

Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen aus Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht und Gebrauchsmusterrecht. Eingeschlossen sind alle bestehenden UND künftigen Rechte, die beim DPMA angemeldet sind — ebenso EP-Patente und PCT-Anmeldungen, soweit sie zur Patenterteilung geführt haben und beim DPMA eingetragen sind. Neue Rechte sind automatisch mitversichert, ohne Meldung und ohne Mehrbeitrag. Nicht versicherbar sind Urheberrechte im Zusammenhang mit Software oder Webdesign. Den genauen Umfang regeln die Bedingungen NRV PatRS 2025 und der Versicherungsschein.

Was ist der Unterschied zwischen Premium 100 und Premium 100 Plus?

Der Unterschied liegt in der Stoßrichtung: Premium 100 versichert die ABWEHR von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen, die Dritte gegen Sie richten. Premium 100 Plus versichert zusätzlich die GELTENDMACHUNG eigener Ansprüche — Sie können also Verletzer Ihrer Schutzrechte aktiv verfolgen, etwa bei Ideenklau und Plagiaten. Deckungssumme (100.000 € oder 250.000 €, höhere auf Anfrage) und Selbstbeteiligung (2.500 € oder 5.000 €) sind in BEIDEN Konzepten frei wählbar. Preislich beginnt Premium 100 bei ca. 522 €/Jahr und Premium 100 Plus bei ca. 2.200 €/Jahr (inkl. Versicherungsteuer). Der Beitrag richtet sich nach Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Unternehmensalter — Unternehmen in den ersten 5 Jahren zahlen etwas mehr; je nach Risiko sind Zuschläge möglich, der Versicherer kalkuliert individuell.

Welche Deckungssummen und Selbstbeteiligungen gibt es im Patent-Rechtsschutz?

In beiden Konzepten wählbar: Deckungssumme 100.000 € oder 250.000 € je Rechtsschutzfall (zweifach maximiert pro Kalenderjahr; höhere Summen auf Anfrage) und Selbstbeteiligung 2.500 € oder 5.000 € je Rechtsschutzfall. Wichtig zu wissen: Für Zahlungen des Versicherers über 50.000 € je Rechtsschutzfall gilt zusätzlich ein Selbstbehalt von 10 % auf den übersteigenden Teil der Leistungen.

Was deckt der Straf-Rechtsschutz im Patent-Rechtsschutz ab?

Der ergänzende Straf-Rechtsschutz gilt nur in Verbindung mit dem Patent-Rechtsschutz und schützt bei der Verteidigung gegen den VORWURF der Verletzung von Schutzrechten — insbesondere nach den Straf- und Bußgeldvorschriften des Urheberrechts (u. a. §§ 106–108b UrhG), § 143 MarkenG und § 263 StGB. Der Schutz beginnt bereits mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens — gedeckt ist sogar die Firmen-Stellungnahme eines Anwalts, wenn sich die Ermittlungen zunächst nur gegen das Unternehmen richten. Deckungssumme 500.000 €; versichert sind auch Sachverständigenkosten (bis 150.000 €), Beistand bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen sowie ein zinsloses Kautions-Darlehen bis 100.000 €; Anwälte können per Honorarvereinbarung abgerechnet werden. Der Baustein ist nur zusammen mit einem Premium-Tarif abschließbar; der Beitrag richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und beginnt bei ca. 131 €/Jahr inkl. Versicherungsteuer. Nicht gedeckt: die Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. Praxisfall: Ein Design-Studio wurde von einem Konkurrenten per Strafanzeige wegen angeblicher Designverletzung unter Druck gesetzt — die Versicherung finanzierte die Firmen-Stellungnahme einer Wirtschaftsstrafrechtskanzlei (rund 18.000 €), das Verfahren wurde ohne Anklage eingestellt.

Wer kann den Patent-Rechtsschutz abschließen?

Klein- und mittelständische Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern (größere Unternehmen auf Anfrage) sowie Privatpersonen — etwa Erfinder. Voraussetzung: Der Geschäftssitz bzw. Wohnort liegt in Deutschland oder Österreich. Auch Hochschulen und Institute können sich absichern.

Was kostet die Marken- und Patentrechtsschutzversicherung genau?

Die Jahresbeiträge (Standardrisiko, inkl. 19 % Versicherungsteuer) beginnen bei: Premium 100 ab ca. 522 € für Privatpersonen bzw. ab ca. 653 € für etablierte Unternehmen; Premium 100 Plus ab ca. 2.200 € (Privatpersonen und Unternehmen ab 5 Jahren) — junge Unternehmen (0–5 Jahre) zahlen jeweils etwas mehr, die höhere Deckungssumme von 250.000 € ebenfalls. Der ergänzende Straf-Rechtsschutz kostet je nach Beschäftigtenzahl ab ca. 131 €/Jahr (bis 3 Beschäftigte) bis ca. 1.726 €/Jahr (bis 200 Beschäftigte). Wichtig: Das sind Ab-Beiträge für das Standardrisiko — je nach Portfolio und Branche sind Zuschläge möglich, das verbindliche Angebot kalkuliert der Versicherer individuell.

Kann ich im Patent-Rechtsschutz meinen eigenen Anwalt oder Patentanwalt wählen?

Ja — Sie haben freie Anwaltswahl: Sie können den Rechtsanwalt selbst auswählen; nur auf Ihren Wunsch (oder wenn Sie keinen benennen und Eile geboten ist) schlägt der Versicherer einen vor. Erstattet wird die gesetzliche Vergütung (RVG) des Rechtsanwalts, bei Patentstreitigkeiten zusätzlich die Beiordnung eines Patentanwalts. Im Straf-Rechtsschutz sind sogar Honorarvereinbarungen gedeckt, wenn sie angemessen sind — der sicherste Weg ist, die Honorarvereinbarung vorab vom Versicherer schriftlich freigeben zu lassen.

Kann ich die Versicherung noch abschließen, wenn ich bereits eine Abmahnung erhalten habe?

Der Abschluss ist grundsätzlich möglich — aber der bereits laufende Konflikt ist dann nicht versichert: Rechtsschutzfälle, deren Ursache vor Versicherungsbeginn liegt, sind ausgeschlossen, und es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Ein laufender Rechtsstreit ist nicht rückwirkend versicherbar. Genau deshalb ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss die Marken- oder Patentanmeldung — bevor sich ein Streit abzeichnet. Bestehende Streitigkeiten müssen im Antrag ehrlich angegeben werden (vorvertragliche Anzeigepflicht).

Gibt es beim Patent-Rechtsschutz Wartezeiten oder Ausschlüsse?

Ja: Es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, und der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit der Anmeldung des Rechts beim DPMA. Streitigkeiten, deren Ursache vor Versicherungsbeginn liegt, sind nicht versichert — deshalb lohnt der Abschluss, BEVOR sich ein Konflikt abzeichnet. Nicht versicherbar sind Urheberrechte im Zusammenhang mit Software oder Webdesign; nicht versichert sind außerdem z. B. Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Verfahren vor Verfassungsgerichten. Der Geltungsbereich ist Europa (geografische Grenzen). Je Fall gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung, über 50.000 € Zahlungen zusätzlich 10 % Selbstbehalt. Details: Bedingungen NRV PatRS 2025.

Wie läuft die Anfrage zum Patent-Rechtsschutz ab?

Sie beantworten online die Fragen des Versicherer-Fragebogens (ca. 2 Minuten). Ihre Anfrage geht direkt an die GMP Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung (Vertriebsgesellschaft mbH) — Sie erhalten eine Kopie. Nach der Prüfung erhalten Sie ein individuelles Angebot als PDF per E-Mail; die finale Prüfung erfolgt stets durch Experten, keine automatisierte Einzelfallentscheidung. Danach entscheiden Sie in Ruhe — wir begleiten Sie beim Abschluss. Die Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.

Gibt es echte Schadenbeispiele zum Patent-Rechtsschutz?

Ja, vier Fälle aus der Praxis des Versicherers: (1) Ein als Gebrauchsmuster geschützter USB-Kugelschreiber wurde von einem großen Online-Händler kopiert — nach Klage gegen dessen Europazentrale gab es eine günstige Lizenzvereinbarung; übernommene Kosten: 35.000 €. (2) Ein patentierter Schnellwechsel-Fahrradschlauch wurde trotz Geheimhaltungsvereinbarung von einer Handelskette in Fernost nachgebaut — der laufende Schadenersatzprozess hat einen Streitwert von über 700.000 €. (3) Ein System zur Windrad-Prüfung im laufenden Betrieb wurde von einem Wettbewerber nachgeahmt — Streitwert über 3 Mio. €, Ausgang: gemeinsames Joint Venture; der Versicherer trug 160.000 € Verfahrenskosten. (4) Ein Getränkekonzern forderte von einem Mittelständler 2,5 Mio. € wegen angeblicher Markenverletzung — die Abwehr war erfolgreich, die Klage wurde vollständig abgewiesen, über 120.000 € Abwehrkosten wurden übernommen.

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Ihre Anfrage geht direkt an den Spezialversicherer — nach der Prüfung erhalten Sie Ihr individuelles Angebot als PDF per E-Mail, und wir begleiten Sie beim Abschluss.