Fragen & Antworten
Alle Antworten stammen aus unserer geprüften Wissensbasis — derselben, mit der auch unser digitaler Assistent arbeitet. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an (0591 966 599 01) oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Grundlagen: Wozu eine IT-Haftpflicht?
Was ist eine Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht)?
Die Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht) schützt Sie, wenn Dritte — z. B. Ihre Auftraggeber — durch einen beruflichen Fehler einen finanziellen Schaden erleiden und Schadenersatz fordern. Typische Beispiele in der IT: ein Fehler in entwickelter Software, ein Beratungsfehler oder ein durch Fehler verursachter Projektverzug. Die Versicherung prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und ersetzt berechtigte Schäden.
Was ist die Betriebshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab, die im Rahmen Ihres Betriebs entstehen — z. B. wenn beim Kundentermin ein Gerät des Kunden beschädigt wird oder eine Person in Ihren Räumen zu Schaden kommt. Sie ergänzt die Berufshaftpflicht, die finanzielle Schäden (Vermögensschäden) abdeckt.
Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht?
Kurz: Die Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht) greift bei finanziellen Schäden durch berufliche Fehler (z. B. Softwarefehler beim Kunden). Die Betriebshaftpflicht greift bei Personen- und Sachschäden (z. B. beschädigte Hardware des Kunden). Für IT-Dienstleister sind in der Regel beide Bausteine sinnvoll — in unserem Rechner sind beide enthalten.
Warum brauche ich als IT-Dienstleister eine Haftpflicht?
Zwei Hauptgründe: Erstens verlangen viele Auftraggeber den Versicherungsnachweis inzwischen als Bedingung im Projektvertrag — ohne Nachweis kein Auftrag. Zweitens können schon kleine Fehler (fehlerhaftes Update, Datenverlust beim Kunden, verletzte Geheimhaltungspflicht) zu hohen Schadenersatzforderungen führen, die ohne Versicherung Ihre Existenz gefährden können.
Welche IT-Tätigkeiten sind versicherbar?
Unter anderem: Softwareentwicklung, IT-Beratung, Webentwicklung, App-Entwicklung, Systemadministration, IT-Security sowie Cloud- und Hosting-Dienstleistungen. Wenn Ihre Tätigkeit nicht dabei ist, rufen Sie uns an — wir finden die passende Absicherung.
Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?
Für die meisten IT-Dienstleister ist 1 Mio. € eine übliche Wahl — prüfen Sie aber immer, ob Ihr Auftraggeber im Projektvertrag eine bestimmte Mindestsumme vorschreibt. Die passende Summe hängt von Ihren Projekten und Risiken ab; für eine individuelle Empfehlung sprechen Sie am besten kurz mit uns (Rückruf über den Funnel oder 0591 966 599 01).
Was ist eine IT-Haftpflichtversicherung?
Eine IT-Haftpflichtversicherung kombiniert zwei Schutzschichten für IT-Dienstleister: die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) für finanzielle Schäden Dritter durch berufliche Fehler, etwa einen Programmier- oder Beratungsfehler, und die Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) für Personen- und Sachschäden rund um den Betrieb. Dazu prüft und wehrt sie unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz). Ergänzbar ist sie um Bausteine wie Eigenschäden, Cyber, Sach-/Inhalts- und Arbeitsausfallversicherung.
Welche Schäden deckt eine IT-Haftpflicht konkret ab?
Typisch gedeckt sind Vermögensschäden Dritter durch berufliche Fehler: fehlerhafte Software oder Updates, Beratungs-, Implementierungs- und Konfigurationsfehler, versehentlich gelöschte oder beschädigte Kundendaten, Systemausfälle beim Kunden sowie Verletzungen von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten. Über das BHV-Modul kommen Personen- und Sachschäden hinzu (z. B. beschädigte Kundenhardware, Unfall im Büro). Die genauen Grenzen regeln die Versicherungsbedingungen. Für Ihren konkreten Fall prüfen wir das gern persönlich.
Sind Programmierfehler versichert?
Ja. Vermögensschäden Dritter durch Programmierfehler sind ein Kernfall der IT-Berufshaftpflicht: Verursacht ein Fehler in Ihrer Software beim Kunden einen finanziellen Schaden (z. B. Produktionsausfall nach einem fehlerhaften Update), prüft die Versicherung den Anspruch, wehrt unberechtigte Forderungen ab und ersetzt berechtigte. Nicht versichert ist die Nachbesserung der eigenen Leistung selbst (Vertragserfüllung), das bleibt Gewährleistung. Ob ein konkretes Projekt besonderen Prüfbedarf hat, klären wir gern vorab.
Sind Beratungsfehler versichert?
Ja. Die IT-Berufshaftpflicht deckt Vermögensschäden durch fehlerhafte berufliche Beratung, etwa eine falsche Architektur-Empfehlung oder eine Fehleinschätzung bei der Systemauswahl, die beim Kunden zu finanziellen Schäden führt. Wie bei allen Deckungsfragen gilt: Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, und die Vertragserfüllung selbst ist kein Versicherungsfall. Für Beratungsschwerpunkte mit erhöhtem Risiko (z. B. Finanzplattformen) fragt der Versicherer gesondert.
Sind Datenverlust und Datenschutzverletzungen versichert?
Löschen oder beschädigen Sie versehentlich Daten Ihres Kunden, ist der daraus entstehende Vermögensschaden ein typischer Fall der IT-Berufshaftpflicht, inklusive Ansprüchen wegen Verletzung von Datenschutzrechten Dritter im Rahmen der Bedingungen. Wichtig ist die Abgrenzung: EIGENE Schäden durch Hackerangriffe auf Ihre Systeme (Forensik, Wiederherstellung) sind Thema des Cyber-Bausteins bzw. einer Cyberversicherung, nicht der Haftpflicht. Bußgelder sind grundsätzlich nur eingeschränkt versicherbar, das klären wir im Einzelfall.
Brauche ich zusätzlich zur IT-Haftpflicht eine Cyberversicherung?
Die Haftpflicht schützt vor Ansprüchen DRITTER, die Cyberversicherung vor EIGENEN Schäden nach einem Angriff auf Ihre Systeme (IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Krisenkommunikation). Wer sensible Kundendaten hält oder stark von der eigenen IT abhängt, braucht meist beides. Im Funnel können Sie den Cyber-Baustein CyberClear Start (100.000 € VS, Eigenschäden-Ausschnitt) direkt mitwählen; für eine vollwertige Cyberversicherung erstellen wir ein individuelles Angebot. Das ist unsere Makler-Empfehlung bei erhöhtem Risiko.
IT-Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht)
Was bedeutet das Berufsbild-Prinzip (offene Deckung) bei Net IT by Hiscox?
Net IT by Hiscox versichert nicht einzeln benannte Tätigkeiten, sondern das gesamte Berufsbild eines IT-/Telekommunikationsunternehmens. Das Bedingungswerk formuliert: Versicherungsschutz besteht „für Schäden wegen Tätigkeiten eines Telekommunikations- oder IT-Unternehmens, insbesondere für folgende Tätigkeiten“ — die Tätigkeitsliste ist also nur beispielhaft („insbesondere“), nicht abschließend. Hiscox nennt das „offene Deckung“: Alle branchentypischen, auch zukünftige Tätigkeiten und Nebenrisiken sind automatisch mitversichert; versichert ist, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Neue berufliche IT-Aktivitäten müssen deshalb nicht gesondert angezeigt werden. Maßgeblich im Einzelfall sind Bedingungswerk und Versicherungsschein.
Welche IT-Tätigkeiten nennt das Bedingungswerk ausdrücklich?
Das Bedingungswerk nennt beispielhaft („insbesondere“): Herstellung von und Handel mit Soft- und Hardware; Reparatur, Wartung, Modifizierung, Implementierung von Soft- und Hardware; IT-Beratung, -Schulung und -Analyse; Einrichtung und Organisation von Netzwerken; Internetproviding-Dienste; Webdesign und Webpflege; Betrieb von Rechenzentren einschließlich Hosting, Cloud-Computing, SaaS; Datenerfassung und Datenbearbeitung; sowie Design, Programmierung und Testen von Anwendungen, Systemintegration und Projekt-Planung, -Steuerung und -Umsetzung (IT-Engineering). Da die Liste nicht abschließend ist, sind auch weitere branchentypische IT-Tätigkeiten vom Berufsbild umfasst.
Sind Tätigkeiten mit Künstlicher Intelligenz (KI) mitversichert?
Ja, laut Bedingungswerk besteht Versicherungsschutz auch, wenn im Zuge der versicherten Tätigkeiten Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) wie KI-Agenten oder generative KI verwendet oder entwickelt werden. Das Highlightsheet fasst zusammen: Einsatz von, Beratung zu und Entwicklung von KI-Software und -Applikationen (z. B. Chatbots, generative KI) sind automatisch vollständig mitversichert. Diese Klarstellung wurde mit der Bedingungsversion 10/2025 ausdrücklich aufgenommen.
Sind Nebentätigkeiten wie Datenschutzbeauftragter oder Interimsmanagement mitversichert?
Das Bedingungswerk nennt ausdrücklich mitversichert: die Tätigkeit als Beauftragter für den Datenschutz (BDSG, EU-DSGVO oder entsprechende ausländische Gesetze); Arbeitnehmerüberlassung, soweit Versicherte an Dritte zur Ausübung von IT-Tätigkeiten überlassen werden; Inanspruchnahmen infolge von Werbung und Marketing für das eigene Unternehmen; sowie Management auf Zeit/Interimsmanagement bei anderen Unternehmen, sofern damit keine organschaftliche Stellung (z. B. als Geschäftsführer) verbunden ist. Laut Highlightsheet sind diese Tätigkeitsfelder ohne Prämienaufschlag und ohne Vorabmeldung mitversichert.
Was gilt bei Net IT by Hiscox als Vermögensschaden?
Vermögensschäden sind laut Bedingungswerk Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen herleiten. Wichtig für IT-Dienstleister: Schäden infolge des Verlusts, der Veränderung oder der Blockade elektronischer Daten sowie Schäden durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (z. B. Viren, Würmer, Trojaner) werden ausdrücklich als Vermögensschäden angesehen — sie fallen also unter die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Sind Verzugsschäden und Erfüllungsfolgeschäden versichert?
Laut Bedingungswerk umfasst die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung insbesondere auch: Ansprüche wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Schadenersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung der vertraglichen Leistungspflicht, Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Ansprüche auf Verzögerungsschäden sowie Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns. Hiscox hebt die Mitversicherung von Erfüllungsfolgeschäden und Verzugsschäden als Produktmerkmal hervor. Nicht versichert bleibt dagegen die Vertragserfüllung selbst (siehe Ausschluss Vertragserfüllung/Gewährleistung).
Sind Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Lizenzrechten versichert?
Laut Bedingungswerk umfasst der Versicherungsschutz Ansprüche aus der Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter (Schutz- und Urheberrechte wie z. B. Namensrechte, Markenrechte, Lizenzrechte) — mit Ausnahme von Patentrechtsverstößen. Für Patentrechtsverletzungen kann ein Kostenersatz als Eigenschaden vereinbart sein (Abwehrkosten bei dem Grunde nach unbegründeten Ansprüchen, sofern im Versicherungsschein besonders vereinbart). Mitversichert sind zudem immaterielle Schäden, die sich aus versicherten Vermögensschäden herleiten, einschließlich Schmerzensgeldansprüchen aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Was gilt bei Verletzung von Geheimhaltungs- oder Datenschutzvereinbarungen (NDA)?
Laut Bedingungswerk besteht Versicherungsschutz auch, wenn die Inanspruchnahme wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen erfolgt. Im Rahmen der im Versicherungsschein benannten Entschädigungsgrenze besteht insoweit auch Versicherungsschutz für Vertragsstrafen. Allgemein sind Vertragsstrafen sonst vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich mitversichert.
Ist vertraglich vereinbarte verschuldensunabhängige Haftung (z. B. in SLAs) versichert?
Laut Bedingungswerk besteht Versicherungsschutz auch, wenn die Inanspruchnahme darauf beruht, dass die Versicherten anstelle einer gesetzlich vorgesehenen verschuldensabhängigen Haftung eine verschuldensunabhängige Haftung vertraglich vereinbart haben (z. B. bei Service Level Agreements). Zudem stellt der Versicherer bei pauschaliertem Schadenersatz frei, wenn die Pauschale auf einer ernsthaften Schätzung des typischerweise zu erwartenden Schadens beruht und keine Straffunktion hat. Ob Deckung für pauschalierten Schadenersatz gewünscht ist, wird im Fragebogen ausdrücklich abgefragt.
Deckt das Basismodul auch Sachschäden ab?
Nur in engem Rahmen: Die Sachschaden-Haftpflichtversicherung des Basismoduls greift laut Bedingungswerk, wenn Versicherte von Dritten auf Ersatz von Sachschäden an Akten, Schriftstücken und sonstigen beweglichen Sachen in Anspruch genommen werden, die ihnen vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragserledigung zugänglich gemacht wurden. Für allgemeine Personen- und Sachschäden aus dem Betrieb ist das separate Zusatzmodul Betriebshaftpflicht vorgesehen.
Sind Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) versichert?
Ja, laut Bedingungswerk besteht Versicherungsschutz für Ansprüche mitversicherter Personen oder Dritter auf Schadenersatz, Erstattung vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinns wegen Diskriminierung oder Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem AGG — abgedeckt sind also Klagen von externen Dritten wie auch von eigenen Mitarbeitern. Ansprüche, die in den USA oder Kanada erhoben werden, sind hiervon ausgeschlossen.
Welche Eigenschäden können bei Net IT by Hiscox versichert werden?
Sofern im Versicherungsschein besonders vereinbart, ersetzt der Versicherer bis zu den dort benannten Entschädigungsgrenzen bestimmte Schäden, die der Versicherte selbst erleidet. Das Bedingungswerk führt auf: Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen (Key Man Cover), Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung, Reputationsschäden (PR-Kosten), Projektkosten- und Honorarersatz bei berechtigtem Rücktritt/außerordentlicher Kündigung von IT-Projektverträgen, Ausgleich offener Honorar- und Werklohnforderungen, Vertrauensschäden (Vermögensdelikte eigener Mitarbeiter), Beschädigung/Zerstörung der eigenen Website, Bußgelder und Strafschadenersatz im Ausland bei Datenrechtsverletzungen (soweit rechtlich zulässig), Kosten strafrechtlicher Verteidigung, Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen, Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen sowie Domainschutz. Welche Bausteine im konkreten Vertrag enthalten sind, ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Was ist der Projektkosten- und Honorarersatz?
Ein Eigenschaden-Baustein (sofern im Versicherungsschein vereinbart): Tritt der Auftraggeber von einem IT-Projektvertrag (Werkvertrag) berechtigt zurück, ersetzt der Versicherer die im Projekt angefallenen vergeblichen Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschließlich Subunternehmer-Honorare, nicht jedoch entgangenen Gewinn oder eigene Vergütung). Kündigt der Auftraggeber einen Dienstvertrag wegen wiederholter fachlicher Fehler oder krankheitsbedingter Leistungsstörungen außerordentlich, ersetzt der Versicherer die bis zur frühestmöglichen ordentlichen Kündigung fällig gewordenen Honorare (anderweitiger Verdienst wird angerechnet). Es gilt nur für IT-Projektverträge, die nach Versicherungsbeginn geschlossen wurden; kein Ersatz bei vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhafter Einschätzung der eigenen Ressourcen. Es gilt die Entschädigungsgrenze laut Versicherungsschein.
Was deckt die Domainschutzversicherung?
Ein mit den Bedingungen 10/2025 neu aufgenommener Eigenschaden-Baustein (sofern im Versicherungsschein vereinbart): Verliert der Versicherungsnehmer durch eine Handlung Dritter — die keine Netzwerksicherheitsverletzung ist — seine Domainnamensrechte, sodass die Domain nicht mehr erreichbar oder beeinflussbar ist, erstattet der Versicherer die Kosten der Wiedererlangung des Domainnamens bzw. der Verfügungsgewalt oder der erneuten Freischaltung. Nicht versichert sind Kosten, wenn die Ursache für den Verlust beim Versicherungsnehmer bzw. den mitversicherten Personen liegt. Es gilt die Entschädigungsgrenze laut Versicherungsschein.
Ist die Nachbesserung meiner eigenen Leistung (Gewährleistung) versichert?
Nein. Laut Bedingungswerk sind Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, auf Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, aus Rücktritt, aus Minderung, auf Rückabwicklung oder aus Garantiezusagen ausgeschlossen (Ausnahme: explizit vereinbarte verschuldensunabhängige Haftung bei Service Level Agreements). Versichert bleiben aber Vermögensschäden, die einem Dritten durch eine Schlechterfüllung entstehen und über das unmittelbare Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand hinausgehen — z. B. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung, auch wegen fehlerhafter Lizensierungsberatung.
Was gilt bei wissentlicher Pflichtverletzung?
Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung oder wissentlichen Abweichens von Gesetz, Vorschrift oder Anweisung des Auftraggebers sind laut Bedingungswerk ausgeschlossen. Der Versicherer übernimmt jedoch die Abwehr solcher Haftpflichtansprüche, bis die wissentliche Pflichtverletzung durch rechtskräftiges Urteil, Entscheidung eines Mediators oder Anerkenntnis festgestellt ist — in diesem Fall sind sämtliche auf den Versicherungsfall erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.
Welche wichtigen Ausschlüsse gibt es im Basismodul?
Das Bedingungswerk (Ziffer II) schließt u. a. aus: Vertragserfüllung/Gewährleistung; wissentliche Pflichtverletzung; Ansprüche der Versicherten untereinander und verbundener Unternehmen; Geldstrafen, Bußen, Vertragsstrafen und Strafschadenersatz (soweit nicht ausdrücklich mitversichert); Ausfall technischer Infrastruktur Dritter bei vertraglichem Regressverzicht; Wertpapierhandel; bestimmte USA-/Kanada-Ansprüche (RICO, ERISA, behördliche Untersuchungen); Produktrückruf; Patentrechtsverletzungen (außer Kostenersatz-Baustein); Tätigkeiten mit gesetzlicher Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht; kerntechnische/atomare Anlagen; sowie Schäden aufgrund Krieg und anderer gewaltsamer Auseinandersetzungen einschließlich Generalstreik und illegalem Streik. Die vollständige und verbindliche Liste steht im Bedingungswerk.
Wer ist bei Net IT by Hiscox mitversichert?
Versichert sind laut Bedingungswerk die versicherten Gesellschaften (Versicherungsnehmer, dessen Tochtergesellschaften im Inland, im EWR und im Vereinigten Königreich; Töchter außerhalb des EWR nur, wenn im Versicherungsschein benannt) sowie mitversicherte Personen bei Ausübung der versicherten Tätigkeit: Mitglieder der Geschäftsführung, angestellte Mitarbeiter, eingegliederte Zeitarbeitskräfte, Praktikanten und Werkstudenten sowie eingegliederte freie Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag der versicherten Gesellschaften tätig werden. Neue Tochtergesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen automatisch mitversichert.
Sind Schäden durch Subunternehmer mitversichert?
Laut Bedingungswerk sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden mitversichert, die durch einen von einer versicherten Gesellschaft beauftragten Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht dieser Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen, soweit sie keine mitversicherten Personen sind — Subunternehmer benötigen für ihr eigenes Haftungsrisiko also eine eigene Absicherung. Der Einsatz von Subunternehmern (Anteil, Auswahl, Kontrolle, eigene Versicherung) wird im Risikofragebogen abgefragt.
Nimmt der Versicherer Mitarbeiter in Regress, wenn sie grob fahrlässig einen Schaden verursachen?
Nein: Führt eine mitversicherte natürliche Person einen Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, verzichtet der Versicherer laut Bedingungswerk darauf, gegen diese Person Regressansprüche geltend zu machen. Dieser Regressverzicht gilt nicht gegenüber Repräsentanten eines Versicherten (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Inhaber). Die Regelung wurde mit der Version 10/2025 neu aufgenommen.
Wann liegt der Versicherungsfall vor?
Versicherungsfall ist laut Bedingungswerk das Schadenereignis, das die Schädigung des Dritten oder des Versicherungsnehmers unmittelbar herbeiführt; auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an. Mehrere Versicherungsfälle mit derselben oder gleichen Ursachen in innerem Zusammenhang gelten als ein einziger Versicherungsfall (Serienschadenklausel), der mit dem ersten Fall als eingetreten gilt. Besteht für denselben Verstoß Schutz über mehrere Hiscox-Verträge oder -Module, ist die Leistung auf die höchste vereinbarte Versicherungssumme begrenzt (Kumulklausel); die Summen addieren sich nicht.
Gibt es eine Rückwärtsdeckung für Schäden vor Vertragsbeginn?
Ja, in zwei Varianten laut Bedingungswerk: (1) Ohne Vorvertrag umfasst der Schutz auch bis zu sechs Monate vor Vertragsabschluss eingetretene Schadenereignisse, sofern dafür grundsätzlich Versicherungsschutz bestehen würde und das Ereignis keinem Versicherten vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt war. (2) Mit Vorvertrag besteht subsidiäre Rückwärtsversicherung, wenn der Vertrag unmittelbar an einen gleichartigen Vorvertrag anschließt und der Fall dort wegen Ablaufs einer Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist nicht mehr gedeckt ist (mit Einschränkungen, u. a. Vorvertrags-Nachfrist von mindestens zwei Jahren). Bekannte Schäden sind in beiden Fällen nicht gedeckt.
Was passiert nach Vertragsende (Nachhaftung, Nachmeldefrist)?
Zwei Regelungen laut Bedingungswerk: (1) Endet das Versicherungsverhältnis wegen dauerhafter Aufgabe der versicherten Tätigkeit, besteht für fünf Jahre nach Vertragsende Versicherungsschutz auch für danach eintretende Versicherungsfälle — im Umfang des bei Beendigung geltenden Schutzes und in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des letzten Versicherungsjahres. (2) Unabhängig davon gilt eine unbegrenzte Nachmeldefrist: Auch nach Beendigung des Vertrags gemeldete Fälle sind bedingungsgemäß versichert.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit — auch in den USA?
Für das Basismodul (Berufs-/Vermögensschadenhaftpflicht) gilt laut Bedingungswerk weltweiter Versicherungsschutz; das Highlightsheet nennt ausdrücklich auch Ansprüche außerhalb Deutschlands (z. B. USA) und auf Basis ausländischen Rechts. Einzelne Ausschlüsse betreffen spezifische USA-/Kanada-Konstellationen (z. B. RICO- und ERISA-Ansprüche, behördliche Untersuchungen, AGG-Ansprüche in USA/Kanada); bei USA-/Kanada-Ansprüchen werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Es gelten zudem eine Non-Admitted- und eine Sanktionsklausel. Achtung: Im Zusatzmodul Betriebshaftpflicht sind Ansprüche vor US-/kanadischen Gerichten oder nach dortigem Recht grundsätzlich ausgenommen (Ausnahmen: Geschäftsreisen, Messen, indirekte Exporte). US-Umsätze werden im Fragebogen separat abgefragt.
Was bedeutet passiver Rechtsschutz / was leistet der Versicherer?
Der Versicherungsschutz umfasst laut Bedingungswerk die Freistellung von begründeten und die Abwehr von unbegründeten Haftpflichtansprüchen — außergerichtlich, gerichtlich und in Schiedsverfahren. Der Versicherer trägt die notwendigen Kosten der Anspruchsabwehr (Anwälte, Sachverständige, Zeugen, Gericht, Reisekosten, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten). Auch bei Unterlassungs- oder Widerrufsansprüchen sowie bei Straf-, Ordnungswidrigkeits- oder sonstigen behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit werden Abwehrkosten ersetzt. Kosten, die ohne Weisung oder Zustimmung des Versicherers entstehen (z. B. selbst beauftragter Anwalt), werden nicht erstattet.
Wie funktioniert der Selbstbehalt?
Versicherungsschutz besteht laut Bedingungswerk nur, soweit Haftpflichtansprüche oder Eigenschäden den im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt übersteigen; der Selbstbehalt fällt bei jedem Versicherungsfall an. Wichtig: Auf Abwehrkosten wird kein Selbstbehalt angerechnet. Laut Highlightsheet ist der Selbstbehalt frei wählbar (ab 0 Euro); der Risikofragebogen sieht Stufen wie 1.000, 2.500, 5.000, 25.000 oder 50.000 Euro vor. Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Wie sind Versicherungssumme und Jahreshöchstleistung geregelt?
Laut Bedingungswerk ist die Leistung je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme bzw. Entschädigungsgrenze beschränkt; Kosten (z. B. Abwehrkosten) werden darauf nicht angerechnet — außer bei Ansprüchen vor Gerichten der USA oder Kanadas. Je Versicherungsjahr ist die Leistung auf die vereinbarte Jahreshöchstleistung beschränkt; hierauf werden Kosten angerechnet. Übersteigt ein Anspruch eine Leistungsobergrenze, trägt der Versicherer Kosten nur anteilig im Umfang der Obergrenze. Die konkreten Summen stehen im Versicherungsschein.
Kann der Versicherer nach einem Schadenfall kündigen (Trust Cover)?
Hiscox verzichtet laut Bedingungswerk auf sein außerordentliches Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungsfalls gemäß § 111 VVG, sofern die Laufzeit des Versicherungsvertrags ein Jahr nicht übersteigt (Trust Cover). Unabhängig davon sehen die Allgemeinen Regelungen ein beidseitiges Kündigungsrecht einzelner Module nach einem Versicherungsfall vor.
Muss ich Umsatzänderungen melden und kann sich der Beitrag ändern?
Ja: Der Versicherer fordert laut Bedingungswerk einmal jährlich auf, Änderungen des konsolidierten Jahresumsatzes (ohne Umsatzsteuer) in Textform anzuzeigen; der Fragebogen ist innerhalb von drei Monaten zu beantworten. Bei Umsatz- oder Risikoänderung erfolgt eine Prämienanpassung für die laufende Versicherungsperiode (nicht rückwirkend für frühere Perioden). Wird die Anzeige versäumt, darf der Versicherer nach dem nächsthöheren Umsatzband bzw. mit einem Zuschlag von 10 % kalkulieren. Zugleich verzichtet der Versicherer für zwei Jahre ab Vertragsbeginn auf eine allgemeine Beitragsanpassung (Inflationsschutz); ausgenommen sind u. a. schadenbedingte Sanierung, vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen und Gefahrerhöhung.
Was muss ich im Schadenfall tun (Obliegenheiten)?
Laut Bedingungswerk sind nach Eintritt des Versicherungsfalls insbesondere: der Versicherungsfall, erhobene Ansprüche sowie Gerichts-/Ermittlungsverfahren, Mahnbescheide u. Ä. unverzüglich anzuzeigen; gegen Mahnbescheide fristgemäß Widerspruch einzulegen (ohne Weisung abzuwarten); Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung und -minderung zu befolgen und wahrheitsgemäß zu berichten; die Verfahrensführung dem Versicherer zu überlassen und dem benannten Anwalt Vollmacht zu erteilen; die Regulierungsvollmacht des Versicherers zu beachten. Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer leistungsfrei, bei grob fahrlässiger Verletzung kann er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
Was deckt das Zusatzmodul Betriebshaftpflicht by Hiscox?
Das Modul gewährt laut Bedingungswerk Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein aufgeführte Betriebsart — der Schutz ist also an den dort beschriebenen Betrieb gebunden. Versichert sind Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden aus dem Produkthaftpflicht- und Dienstleistungsrisiko (Herstellung von Produkten, Handel mit Waren, Dienstleistungen wie z. B. Beratung, Wartung) sowie aus dem Betriebsstättenrisiko — u. a. Geschäftsreisen, Betriebsveranstaltungen und Messen, Nutzung von Grundstücken/Räumen (Verkehrssicherungspflichten), Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen, Abhandenkommen fremder Schlüssel/Code-Karten, Schäden an Sachen von Betriebsangehörigen und Besuchern sowie Be- und Entladen von Transportmitteln. Ergänzt wird das Modul um Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung.
Sind Schäden bei Arbeiten an Geräten des Kunden (Tätigkeitsschäden) versichert?
Das Betriebshaftpflicht-Modul nennt im Betriebsstättenrisiko ausdrücklich: Tätigkeiten (z. B. Bearbeitung, Reparatur oder Prüfung) an und mit fremden Sachen sowie Be- und Entladen von Transportmitteln und Containern. Zu beachten sind die Grenzen: Für Schäden an fremden beweglichen Sachen, die der Versicherungsnehmer bis zu 6 Monate gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen hat (Obhutsschäden), gilt eine Entschädigungsgrenze von 50.000 Euro je Schadenfall; bei mehr als 6 Monaten Überlassung oder besonderem Verwahrungsvertrag besteht kein Versicherungsschutz. Bei Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen sind Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen und Glas nicht mitversichert. Ob ein konkreter Fall gedeckt ist, richtet sich nach Bedingungswerk und Versicherungsschein.
Wo liegen die Grenzen der Betriebshaftpflicht bei handwerklichen oder montierenden Tätigkeiten?
Zwei Punkte aus den Bedingungen sind hier wichtig: Erstens besteht Versicherungsschutz nur für die im Versicherungsschein aufgeführte Betriebsart — Tätigkeiten außerhalb des dort beschriebenen (IT-)Betriebs sind nicht automatisch umfasst. Zweitens ist das Architekten- und Ingenieurrisiko ausgeschlossen: Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich Bauüberwachung. Ausgeschlossen sind außerdem u. a. Tätigkeiten mit gesetzlicher Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht und der Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen (soweit nicht ausdrücklich mitversichert). Ob eine konkrete montierende oder installierende Tätigkeit beim Kunden noch zur versicherten Betriebsart gehört, kann nur individuell durch Makler bzw. Versicherer beurteilt werden — hierzu beraten wir Sie gern persönlich.
Welche Fristen und welcher Geltungsbereich gelten im Betriebshaftpflicht-Modul?
Im Betriebshaftpflicht-Modul gilt laut Bedingungswerk: Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (Nachmeldefrist). Räumlich besteht weltweiter Versicherungsschutz — mit Ausnahme von Ansprüchen vor Gerichten der USA oder Kanadas oder nach dem Recht dieser Staaten; hiervon wiederum ausgenommen (also versichert) sind Geschäftsreisen, die Teilnahme an Messen und Ausstellungen sowie indirekte Exporte. Diese Regeln weichen vom Basismodul ab, das weltweit einschließlich USA gilt und eine unbegrenzte Nachmeldefrist kennt.
Wie ist Net IT by Hiscox aufgebaut (Module)?
Basismodul ist die Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie kann laut Highlightsheet mit bis zu vier Zusatzmodulen ergänzt werden: Betriebshaftpflicht, Cyber- & Datenrisiken, Sachinhalt & Elektronik sowie Arbeitsausfall — alles in einem Vertrag. Selbstbehalt und Module sind konfigurierbar; einzelne Module können laut Allgemeinen Regelungen auch separat gekündigt werden (Teilkündigung). Welche Module vereinbart sind, ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Wie läuft die Antragstellung bei Net IT by Hiscox?
Laut Highlightsheet werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Mio. Euro über das (digitale) Antragsmodell abgesichert; auch Versicherungssummen bis 5 Mio. Euro sind darüber abbildbar. Größere Unternehmen oder höhere Versicherungssummen werden individuell über den Risikofragebogen versichert. Der Risikofragebogen (über Carl Rieck) fragt u. a. Betrieb, Tätigkeitsbeschreibung, Jahresumsatz (inkl. USA/Kanada-Anteil), Unternehmensstruktur, Qualifikationen, Subunternehmer, Umsatzaufteilung nach Tätigkeitsbereichen, Großprojekte, gewünschten Versicherungsumfang, Vorversicherung und Vorschäden ab.
Welche Risiken erfordern eine individuelle Prüfung durch den Versicherer?
Der Risikofragebogen stellt zwei Vorabfragen: (1) Sie erbringen keine Tätigkeiten in den Bereichen Mess- und Steuerungstechnik für die Produktion von Produkten, Fahr- oder Flugsicherheit (z. B. Autonomes Fahren, Flugraumüberwachung, Verkehrssteuerung) oder Finanzdienstleistungen (z. B. Bankingsoftware, Kryptowährung, Crowd Funding, Finanzberatung); (2) in den letzten 5 Jahren keine Schäden über zusammen 2.500 Euro, keine Ansprüche oder Ermittlungen und keine bekannten schadenträchtigen Umstände. Nur wer beide Fragen mit „Ja“ beantworten kann, kann das vereinfachte Antragsmodell nutzen — andernfalls ist die individuelle Prüfung über den vollständigen Fragebogen erforderlich. Laut Vertriebspartnerinformation gehören zudem Systeme mit direktem Einfluss auf die Fahr-/Flugsicherheit, FinTech (direkte Finanzdienstleistungen, Zahlungsströme) und multinationale Großkonzerne nicht zur Zielgruppe des Produkts. Auch Umsätze über 5 Mio. Euro oder höhere Versicherungssummen laufen über die individuelle Antragstellung.
Welche Angaben zu Vorschäden verlangt der Antrag?
Der Risikofragebogen fragt für die letzten 5 Jahre: ob Sie aktuell mit Projekten in Verzug sind oder Ihnen Umstände bekannt sind, die zu einem Schadenfall führen könnten; ob im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Anspruch gegen Sie erhoben oder angedroht wurde; und ob Sie jemals durch die Unredlichkeit eines Mitarbeiters geschädigt wurden. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen; bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gelten die Folgen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) — bis hin zu Rücktritt und Leistungsfreiheit des Versicherers.
Wie lange läuft der Vertrag und wie kann gekündigt werden?
Der Vertrag ist laut Allgemeinen Regelungen für die im Versicherungsschein bestimmte Dauer abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform gekündigt wird. Einzelne Module können mit gleicher Frist separat gekündigt werden (Teilkündigung). Nach einem Versicherungsfall besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht für das betroffene Modul; für den Versicherer gilt hier jedoch der Trust-Cover-Verzicht bei Verträgen mit maximal einjähriger Laufzeit.
Wer ist der Versicherer hinter Net IT by Hiscox?
Versicherer ist die Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland, Bernhard-Wicki-Straße 3, 80636 München. Als Versicherer mit Sitz in Luxemburg unterliegt die Hiscox SA der Aufsicht durch das Commissariat aux Assurances (CAA); für die deutsche Niederlassung ist ergänzend die BaFin zuständig. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Beschwerden können u. a. an den Versicherer, das CAA, die BaFin oder den Versicherungsombudsmann e. V. gerichtet werden. Hiscox versichert IT-Risiken laut eigenen Angaben seit über 25 Jahren.
Betriebshaftpflicht
Was deckt das Zusatzmodul Betriebshaftpflicht grundsätzlich ab?
Die Betriebshaftpflicht by Hiscox gewährt Versicherungsschutz, wenn Versicherte von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden. Versichert sind das Produkthaftpflicht- und Dienstleistungsrisiko (Herstellung von Produkten, Handel mit Waren, Dienstleistungen wie z. B. Beratung oder Wartung) sowie das Betriebsstättenrisiko. Der Versicherungsschutz besteht dabei nur für die im Versicherungsschein aufgeführte Betriebsart. Mitversichert sind auch Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht oder Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht.
Wie grenzt sich die Betriebshaftpflicht von der Vermögensschadenhaftpflicht ab?
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden ab — z. B. wenn eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wird und dem Dritten daraus ein finanzieller Nachteil entsteht. Reine Vermögensschäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen herleiten (z. B. Schäden durch fehlerhafte Software-Leistungen, Datenverlust oder schadhafte Codes), fallen dagegen unter die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Basismoduls. Beide Module ergänzen sich; welche Module vereinbart sind, ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Was umfasst das Betriebsstättenrisiko (Bürorisiko) der Betriebshaftpflicht?
Das Betriebsstättenrisiko umfasst laut Bedingungswerk z. B.: Geschäftsreisen; Betriebsveranstaltungen, Seminare und die Teilnahme an Messen oder Ausstellungen; die Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten für den versicherten Betrieb einschließlich Ansprüchen aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen); Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen von Betriebsangehörigen und Besuchern (nicht jedoch Geld, Wertpapiere, Urkunden, Schmuck oder Wertsachen); sowie das Abhandenkommen fremder Schlüssel oder Code-Karten — hier werden die notwendigen Kosten für Änderung oder Erneuerung der Schlösser und Schließanlagen sowie vorübergehende Objektsicherungsmaßnahmen ersetzt. Auch Be- und Entladen von Transportmitteln sowie Tätigkeiten an und mit fremden Sachen sind genannt.
Sind Schäden an gemieteten Büroräumen (Mietsachschäden) versichert?
Ja, die Beschädigung gemieteter, gepachteter oder geleaster Gebäude oder Räumlichkeiten (Mietsachschäden) ist im Betriebsstättenrisiko mitversichert, soweit es sich nicht um ein Umweltrisiko handelt. Nicht mitversichert sind dabei Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung sowie die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen (z. B. Küchengeräten, Möbeln, Heizungen oder Sanitäreinrichtungen) und Glas. Eine Ausnahme gilt für Geschäftsreisen: Dort ist die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen (z. B. im Hotel) versichert.
Was gilt für Schäden an geliehenen oder gemieteten Geräten (Obhutsschäden)?
Für Ansprüche wegen Schäden an fremden beweglichen Sachen, die der Versicherungsnehmer bis zu 6 Monate gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen hat, gilt laut Bedingungswerk eine Entschädigungsgrenze von 50.000 Euro je Schadenfall (einschließlich sich daraus ergebender Vermögensschäden). Kein Versicherungsschutz besteht, wenn diese Sachen länger als 6 Monate überlassen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind — ausgenommen Sachfolgeschäden im Zusammenhang mit Verfügbarkeiten von Rechenzentrumsdienstleistungen. Ob ein konkreter Fall gedeckt ist, richtet sich nach Bedingungswerk und Versicherungsschein.
Sind gemietete Autos auf Geschäftsreisen mitversichert (Non-Ownership-Deckung)?
Bei Geschäftsreisen, Dienstreisen und Dienstfahrten sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch gemieteter oder geliehener zulassungspflichtiger Personen-Kraftfahrzeuge und Anhänger im In- und Ausland mitversichert (Non-Ownership-Deckung), sofern das Fahrzeug weder auf den Versicherungsnehmer noch auf die in Anspruch genommene Person zugelassen ist und nicht deren Eigentum ist. Der Schutz besteht nur, soweit keine ausreichende Deckung durch eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung besteht; Schäden an dem genutzten Fahrzeug selbst bleiben ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen je Schadenfall: 7.500.000 Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Enthält die Betriebshaftpflicht auch eine Umweltdeckung?
Ja, das Modul enthält eine Umwelthaftpflichtversicherung und eine Umweltschadenversicherung. Die Umwelthaftpflichtversicherung greift, wenn Versicherte für Schäden durch Umwelteinwirkungen (Ausbreitung von Stoffen, Erschütterungen, Geräuschen, Druck, Strahlen, Gasen, Dämpfen oder Wärme in Boden, Luft oder Wasser) von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht werden. Die Umweltschadenversicherung deckt öffentlich-rechtliche Pflichten zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (Schädigung geschützter Arten, natürlicher Lebensräume, der Gewässer oder des Bodens). Für beide Bereiche gelten eigene, umfangreiche Risikoausschlüsse laut Bedingungswerk — u. a. sind Umweltschäden in den USA oder Kanada ausgeschlossen.
Welche wichtigen Ausschlüsse gelten in der Betriebshaftpflicht?
Nicht versichert sind laut Bedingungswerk u. a.: Ansprüche auf Erbringung der geschuldeten Leistung, Nacherfüllung, Vertragsstrafen, Garantiezusagen, Selbstvornahme oder Rücktritt/Rückabwicklung; wissentliche Pflichtverletzung (der Versicherer übernimmt jedoch die Abwehr bis zu deren rechtskräftiger Feststellung); Geldstrafen, Bußen und Strafschadenersatz; Produktrückruf; das Architekten- und Ingenieurrisiko (Planung, Konstruktion, Berechnung, Bauüberwachung); Lieferungen/Leistungen für Luft-/Raumfahrzeuge, kerntechnische Anlagen und Waffensysteme; Tätigkeiten mit gesetzlicher Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht; der Gebrauch von Luft-, Wasser- oder Kraftfahrzeugen (soweit nicht ausdrücklich mitversichert); Ansprüche der Versicherten untereinander; Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Sinne des SGB VII (außer auf dem Regresswege); Schäden durch Asbest, ionisierende Strahlen, Gentechnik sowie durch Krieg, Bürgerkrieg oder Terrorismus. Die vollständige und verbindliche Liste steht im Bedingungswerk.
Cyber-Baustein & Cyber-Betriebsunterbrechung
Welche Ereignisse sind bei Hiscox CyberClear Start versichert?
CyberClear Start gewährt Versicherungsschutz für Vermögensschäden aufgrund von genau zwei versicherten Ereignissen: einer Netzwerksicherheitsverletzung und einer Cyber-Erpressung. Eine Cyber-Erpressung liegt vor, wenn einem Versicherten rechtswidrig mit einer Netzwerksicherheitsverletzung gedroht und für die Nicht-Verwirklichung der Drohung ein Lösegeld verlangt wird — als Lösegeld gilt jede Form einer Gegenleistung, z. B. Geld, Waren, Dienstleistungen oder Handlungen. Der Schutz besteht, soweit jeweils vereinbart, in Form von Assistance-Leistungen, Cyber-Eigenschäden und Cyber-Betriebsunterbrechung.
Was gilt als Netzwerksicherheitsverletzung?
Eine Netzwerksicherheitsverletzung ist jeder unzulässige Zugriff auf das IT-System oder jede unzulässige Nutzung des IT-Systems eines Versicherten — auch durch mitversicherte natürliche Personen. Genannt werden insbesondere: gezielte und ungezielte (Hacker-)Angriffe, die zur Veränderung, Beschädigung, Zerstörung, Löschung, Verschlüsselung, Kopie oder zum Abhandenkommen von Daten führen; Eingriffe mit durch Täuschung (Phishing) erhaltenen Zugangsdaten von Mitarbeitern; Schadprogramme wie Viren, Würmer oder Trojaner; sowie Denial-of-Service-Angriffe. Zum IT-System gehören auch private IT-Geräte mitversicherter Personen, sofern sie für die Tätigkeit für einen Versicherten eingesetzt werden (Bring your own device).
Deckt CyberClear Start auch Ansprüche Dritter (Cyber-Haftpflicht) ab?
Nein, CyberClear Start ist als Eigenschaden- und Assistance-Deckung aufgebaut: Die Leistungsgruppen des Bedingungswerks sind Assistance-Leistungen, Cyber-Eigenschaden und Cyber-Betriebsunterbrechung — ein eigener Cyber-Haftpflicht-Baustein für Ansprüche Dritter ist dort nicht aufgeführt. Sämtliche aufgeführten Schaden- und Kostenpositionen stellen Eigenschäden im Sinne der Bedingungen dar. Für Haftpflichtansprüche Dritter wegen reiner Vermögensschäden ist bei Net IT by Hiscox die Vermögensschadenhaftpflicht des Basismoduls maßgeblich; welcher Schutz im Einzelfall besteht, ergibt sich aus Bedingungswerk und Versicherungsschein.
Welche Kosten ersetzt CyberClear Start nach einem Cyber-Vorfall?
Als Cyber-Eigenschäden ersetzt der Versicherer laut Bedingungswerk die angemessenen und notwendigen Kosten für: Krisenmanagement und Coaching, externe IT-Forensik, Rechtsberatung, Public-Relations-Maßnahmen (einschließlich Goodwill-Coupons ohne die gewährten Vorteile selbst), Wiederherstellung von IT-System und elektronischen Daten einschließlich provisorischer Zwischenlösungen und Isolation/Säuberung der IT-Hardware (bei technischer Unmöglichkeit oder erheblich teurerer Säuberung auch Neubeschaffung), Benachrichtigungskosten und behördliche Meldeverfahren, gezahltes Lösegeld (bei Kryptowährungen deren Marktwert zum Zeitpunkt der Beschaffung), Kreditüberwachungsdienstleistungen für maximal 12 Monate unter engen Voraussetzungen, eine Sicherheitsanalyse der identifizierten Schwachstelle sowie Schadenminderungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen (z. B. ein ohne Zustimmung beauftragter Dienstleister), werden nicht erstattet.
Was leistet die Soforthilfe im Notfall?
Bei Bestehen einer konkreten Risikolage übernimmt der Versicherer die Bereitstellung und Kosten des Krisendienstleisters für eine erste Notfall- und Krisenunterstützung: Experteneinschätzung zur Risikolage, Empfehlungen für Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung und Ursachenermittlung, eine erste Bewertung der bisherigen Maßnahmen und — soweit erforderlich — die Ermittlung, ob eine Netzwerksicherheitsverletzung vorliegt. Eine konkrete Risikolage liegt bereits vor, wenn der tatsächliche oder künftige Eintritt eines versicherten Ereignisses aufgrund der objektiven Umstände zu vermuten ist. Für die Soforthilfe fällt weder ein Selbstbehalt an, noch werden diese Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Daneben stehen Präventionsleistungen wie ein Cyber-Krisenplan, ein Cyber-Training für Mitarbeiter und die Hiscox Business Academy zur Verfügung.
Ist eine Cyber-Betriebsunterbrechung bei CyberClear Start automatisch mitversichert?
Nein. Die Cyber-Betriebsunterbrechung On-Premises und die Cyber-Betriebsunterbrechung bei Cloud-Ausfall werden nur gewährt, wenn und soweit im Versicherungsschein hierfür eine Entschädigungsgrenze vereinbart ist — ohne diese sind die Leistungsarten nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Im Leistungsfall zahlt der Versicherer für die Dauer des versicherten Zeitraums, unter Abzug des im Versicherungsschein vereinbarten zeitlichen Selbstbehalts, die im Versicherungsschein vereinbarte pauschale Tagessatzentschädigung. Zu beachten sind die Definitionen: On-Premises setzt einen Nutzungsausfall eines wesentlichen Teils des IT-Systems voraus — das ist erst der Fall, wenn mindestens 25 % der verbundenen IT-Geräte vollständig und nicht nur vorübergehend nicht nutzbar sind; beim Cloud-Ausfall muss der dritte Dienstleister mindestens ISO27001-zertifiziert und in Tier Level 3 gemäß TIA-942 eingestuft sein.
Was ist bei CyberClear Start NICHT versichert?
CyberClear Start ist eine Ausschnittsdeckung — wichtige Punkte laut Bedingungswerk: Versicherte Ereignisse sind nur Netzwerksicherheitsverletzung und Cyber-Erpressung; eigene Bedien- oder Programmierfehler ohne Angriff sind nicht als eigenständiges versichertes Ereignis aufgeführt, und Benachrichtigungs- sowie Kreditüberwachungskosten bei Datenrechtsverletzungen sind nur versichert, wenn die Datenrechtsverletzung ihrerseits auf einer Netzwerksicherheitsverletzung beruht. Generell ausgeschlossen sind u. a.: vorsätzliche Schadenverursachung, Krieg und staatlich zuschreibbare Cyber-Operationen, Störung oder Ausfall öffentlicher oder privater technischer Infrastruktur (Strom, Telekommunikation, DNS, ISP, CDN), Produktrückruf, nicht ausdrücklich mitversicherte Vertragsstrafen, Glücksspiel, Finanzmarkttransaktionen, rechtswidriges Erfassen/Nutzen von Daten, Patent- und Kartellrechtsverletzungen, hoheitliche Eingriffe, Naturkatastrophen sowie sämtliche Sach- und Personenschäden. Die vollständige Liste steht im Bedingungswerk.
Welche technischen Mindestanforderungen verlangt die Cyber-Versicherung?
Vor Eintritt des Versicherungsfalls gelten laut Bedingungswerk drei Obliegenheiten: (1) Datensicherung — mindestens wöchentlich eine vollständige Datensicherung, als Offline-Sicherung mit dauerhafter physischer Trennung oder als unveränderbare Online-Sicherung mit Zugriff nur per Zwei-Faktor-Authentifizierung oder aus separater Domain, aufzubewahren für mindestens 30 Tage; (2) Patchmanagement — Sicherheitsupdates auf Servern, Clients, Netzwerkgeräten und Sicherheitssystemen innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung einzuspielen; (3) Altsysteme — Betriebssysteme ohne Sicherheitsupdates nur in isolierter Netzwerkumgebung ohne direkten Internetzugang und mit durchgehender Kontrolle des Datenverkehrs zu betreiben. Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer leistungsfrei; bei grob fahrlässiger Verletzung kann er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
Wie funktionieren Selbstbehalt und Leistungsgrenzen bei CyberClear Start?
Ein Versicherter beteiligt sich in jedem Versicherungsfall mit dem im Versicherungsschein vereinbarten Betrag (monetärer Selbstbehalt); der Versicherungsnehmer kann diesen um 25 % je Schadenfall reduzieren, wenn die Voraussetzungen zum Cyber-Training erfüllt werden. Für die Soforthilfe im Notfall fällt kein Selbstbehalt an; auf die Cyber-Betriebsunterbrechung wird statt des monetären ein zeitlicher Selbstbehalt angewendet. Die Leistung je Versicherungsfall ist auf die vereinbarte Versicherungssumme bzw. Entschädigungsgrenze und je Versicherungsjahr auf die vereinbarte Jahreshöchstleistung beschränkt — Kosten werden hierauf angerechnet. Die konkreten Beträge ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
Was unterscheidet die neue CyberClear-Deckung 01/2026 von CyberClear Start 06/2022?
CyberClear 01/2026 ist laut Vergleichsdokument deutlich breiter als CyberClear Start 06/2022: Die Start-Variante versichert im Kern nur Vermögensschäden aus Netzwerksicherheitsverletzung und Cyber-Erpressung, während CyberClear 01/2026 zusätzlich Bedien- und Programmierfehler sowie Datenrechtsverletzungen als eigenständige versicherte Ereignisse und eine Cyber-Haftpflicht für Ansprüche Dritter umfasst. Auch Benachrichtigungskosten setzen bei 01/2026 keinen vorherigen Cyberangriff mehr voraus, und die Cyber-Erpressung erfasst zusätzlich die Drohung mit einer Datenrechtsverletzung. CyberClear Start hat damit eine Deckungslücke bei reinen Datenschutz- und Bedienfehler-Szenarien sowie bei Haftpflichtansprüchen Dritter. Welche Bedingungsversion für Ihren Vertrag gilt, ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Sind die Mehrleistungen von CyberClear 01/2026 automatisch enthalten?
Nein. Laut Vergleichsdokument werden bei CyberClear 01/2026 u. a. Cyber-Diebstahl, Cyber-Betrug, E-Discovery sowie mehrere Formen der Cyber-Betriebsunterbrechung (On-Premises, On-Premises bei technischen Problemen, Cloud-Ausfall) nur geleistet, wenn dafür im Versicherungsschein eine entsprechende Entschädigungsgrenze vereinbart ist. Der Cyber-Betrugsbaustein ist zudem eng gefasst: Er setzt die Täuschung einer mitversicherten natürlichen Person infolge einer Netzwerksicherheitsverletzung voraus — die Täuschung eines Repräsentanten ist ausdrücklich ausgenommen, sogenannte Fake-President-/CEO-Fraud-Fälle sind also nicht pauschal gedeckt. Maßgeblich ist, welche Bausteine und Sublimits im Versicherungsschein tatsächlich ausgewiesen sind.
Gelten die technischen Anforderungen auch in der neuen CyberClear-Version?
Ja. Laut Vergleichsdokument verlangen beide Bedingungswerke vor Eintritt des Versicherungsfalls u. a. eine mindestens wöchentliche vollständige Datensicherung mit 30 Tagen Aufbewahrung (offline oder unveränderbar online mit Schutzanforderungen), Patchmanagement binnen 30 Tagen und den isolierten Betrieb von Altsystemen; bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung droht Leistungsfreiheit, bei grob fahrlässiger eine Leistungskürzung. Bei der Betriebsunterbrechung bleibt die Start-Variante technisch strenger (25-%-Hürde On-Premises; ISO27001 und Tier Level 3 beim Cloud-Dienstleister). Die im Antragsmodell beschriebene Variante CyberClear Plus knüpft ihre Vorteile zudem an die nachweisbare Installation und Pflege einer IT-Sicherheitssoftware innerhalb von 30 Tagen.
Was leistet der Zusatzbaustein Cyber-Betriebsunterbrechung On-Premises?
Der Baustein zahlt nach einer versicherten Cyber-Betriebsunterbrechung durch den Ausfall von IT-Systemen vor Ort eine feste Tagespauschale — schnell und unkompliziert, ohne dass der tatsächliche Ertragsausfall nachgewiesen werden muss. Die Höhe der Tagessatzentschädigung richtet sich nach dem Umsatzband und steht im Antrag. Es gelten ein zeitlicher Selbstbehalt von 24 Stunden je Versicherungsfall und eine Haftzeit von 30 Tagen. Zusätzlich enthält der Baustein die Hiscox-Garantie: Kann der Kunde nachweisen, dass die Regulierung nach der Standard-Betriebsunterbrechung günstiger gewesen wäre, erstattet Hiscox die Differenz zum entstandenen versicherten Ertragsausfallschaden bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme. Der Baustein setzt das Cyber-Modul CyberClear Start voraus; maßgeblich ist der Versicherungsschein.
Was leistet der Zusatzbaustein Cyber-Betriebsunterbrechung Cloud — und welche Voraussetzung gilt?
Der Baustein zahlt eine feste Tagespauschale, wenn der Betrieb durch den Ausfall AUSGELAGERTER IT-Systeme unterbrochen wird — etwa externe Rechenzentren oder Cloud-Anbieter. Es gelten ein zeitlicher Selbstbehalt von 24 Stunden und eine Haftzeit von 30 Tagen; die Hiscox-Garantie erstattet nachgewiesene Differenzen zum tatsächlichen Ertragsausfall bis zu einer Grenze von 50.000 €. WICHTIGE VORAUSSETZUNG: Der externe Dienstleister muss mindestens ISO-27001-zertifiziert und in Tier Level 3 nach TIA-942 eingestuft sein. Bei großen Anbietern (z. B. AWS, Microsoft Azure, Google Cloud) ist das in der Regel gegeben — bei kleineren Anbietern ist die Tier-Einstufung oft nicht öffentlich belegt. Kann der Nachweis im Schadenfall nicht geführt werden, besteht aus diesem Baustein kein Anspruch. Diese Frage klären Sie am besten vor dem Abschluss — gern gemeinsam mit uns.
Kann ich Cyber-BU On-Premises und Cloud kombinieren?
Ja. On-Premises und Cloud sind zwei eigenständige Zusatzbausteine mit jeweils eigener Prämie, die unabhängig voneinander gewählt werden können — einzeln, beide zusammen oder keiner. Die Prämien addieren sich entsprechend. On-Premises greift beim Ausfall der IT-Systeme vor Ort, Cloud beim Ausfall ausgelagerter Systeme; wer eigene Server UND Cloud-Dienste produktiv nutzt, kann beide Ausfallwege absichern.
Eigenschadenversicherung
Was leistet das Key Man Cover bei Ausfall von Schlüsselpersonen?
Sofern im Versicherungsschein besonders vereinbart, ersetzt der Versicherer die Kosten, die durch den Ausfall eines Mitarbeiters in Schlüsselposition entstehen — d. h. eines Repräsentanten oder IT-Spezialisten mit wesentlichem Einfluss auf den Erfolg der versicherten Tätigkeit oder einzelner IT-Projekte. Ein versicherter Ausfall liegt vor bei wirksamer außerordentlicher und fristloser Kündigung wegen massiven beruflichen Fehlverhaltens, bei länger als sechs Wochen andauernder, ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit oder beim Versterben des Mitarbeiters. Ersetzt werden — nach vorheriger Abstimmung mit dem Versicherer — die zur Vermeidung eines versicherten Haftpflichtschadens notwendigen Kosten der Nachbesetzung: Personalberatung einschließlich Headhunter-Kosten, externe Kommunikation einschließlich Stellenausschreibung sowie Personalmehrkosten für bis zu sechs Monate (abzüglich ersparter Vergütungen). Es gilt die im Versicherungsschein benannte Entschädigungsgrenze.
Wann greift der Projektkosten- und Honorarersatz bei gescheiterten IT-Projekten?
Sofern im Versicherungsschein besonders vereinbart und solange noch kein Haftpflichtversicherungsschutz für denselben IT-Projektvertrag in Anspruch genommen wurde: Tritt der Auftraggeber von einem IT-Projektvertrag (Werkvertrag) berechtigt zurück, ersetzt der Versicherer die im Projekt angefallenen vergeblichen Aufwendungen — Sach- und Personalkosten einschließlich Honoraren selbstständiger und freiberuflicher Subunternehmer, nicht jedoch entgangenen Gewinn oder die eigene Vergütung. Kündigt der Auftraggeber einen Dienstvertrag wegen wiederholter fachlicher Fehler oder krankheitsbedingter Leistungsstörungen außerordentlich, ersetzt der Versicherer die bis zur frühestmöglichen ordentlichen Kündigung (längstens bis zum vereinbarten Projektende) fällig gewordenen Honorare; anderweitiger Verdienst wird angerechnet. Der Versicherer übernimmt auch die Kosten einer Prüfung der Berechtigung des Rücktritts bzw. der Kündigung; Leistungen erfolgen nur Zug um Zug gegen Abtretung der Rückgriffsansprüche. Versichert sind ausschließlich IT-Projektverträge, die nach Versicherungsbeginn geschlossen wurden; keine Leistung bei vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhafter Einschätzung der eigenen Ressourcen.
Kann der Versicherer offene Honorare ausgleichen, wenn ein Kunde mit Schadenersatz droht?
Ja, unter engen Voraussetzungen: Wird ein Versicherter von einem Auftraggeber auf Ersatz eines versicherten Vermögensschadens in Anspruch genommen oder wurde eine solche Inanspruchnahme angekündigt, kann der Versicherer offene Honorar- und Werklohnforderungen des Versicherungsnehmers gegen diesen Auftraggeber erfüllen — wenn die möglichen Schadenersatzansprüche die Summe der ausstehenden Forderungen übersteigen und hierdurch eine rechtliche Auseinandersetzung über das Bestehen einer versicherten Haftpflichtforderung vermieden wird. Macht der Dritte wider Erwarten doch Haftpflichtansprüche geltend, werden die Zahlungen des Versicherers auf dessen Leistungen angerechnet.
Was deckt die Vertrauensschadenversicherung?
Sofern im Versicherungsschein besonders vereinbart, besteht Versicherungsschutz für Eigenschäden einer versicherten Gesellschaft, die ihr infolge der vorsätzlichen Verwirklichung eines Vermögensdeliktes durch ihre Angestellten oder freien Mitarbeiter zugefügt werden — also z. B. Schäden durch Vermögensdelikte aus den eigenen Reihen. Es gilt die im Versicherungsschein benannte Entschädigungsgrenze. Hinweis: Cyber-Betrug durch externe Täter (z. B. nach einer Netzwerksicherheitsverletzung) ist ein Thema des Cyber-Moduls und dort je nach Bedingungsversion nur mit vereinbarter Entschädigungsgrenze versichert.
Was leistet die Domainschutzversicherung im Eigenschadenbereich?
Sofern im Versicherungsschein besonders vereinbart: Verliert der Versicherungsnehmer durch eine Handlung Dritter — bei der es sich nicht um eine Netzwerksicherheitsverletzung handelt — seine Domainnamensrechte, sodass die Domain nicht mehr erreichbar ist oder nicht mehr beeinflusst bzw. verändert werden kann, erstattet der Versicherer die Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wiedererlangung des Domainnamens, der Wiedererlangung der Verfügungsgewalt über die Domain oder deren erneuter Freischaltung entstehen. Nicht versichert sind diese Kosten, wenn die Ursache für den Verlust der Domainnamensrechte beim Versicherungsnehmer bzw. den mitversicherten Personen liegt. Es gilt die im Versicherungsschein benannte Entschädigungsgrenze.
Welche weiteren Eigenschaden-Bausteine gibt es im Basismodul?
Das Bedingungswerk nennt — jeweils sofern im Versicherungsschein besonders vereinbart und mit dort benannter Entschädigungsgrenze — außerdem: Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung (Wiederbeschaffungs-/Wiederherstellungskosten eigener, auch elektronischer Dokumente); Reputationsschäden (Kosten eines PR-Beraters nach vorheriger Abstimmung); Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland wegen Datenrechtsverletzungen, soweit in der jeweiligen ausländischen Rechtsordnung rechtlich zulässig; Kosten strafrechtlicher Verteidigung bei Vorwürfen, die einen versicherten Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnten; Kostenersatz für die Abwehr dem Grunde nach unbegründeter Patentrechtsansprüche; Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen (rechtliche Prüfung und ggf. Vorgehen gegen die Anfechtung, sofern keine Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers bestand); sowie die Wiederherstellung der eigenen Website nach Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte. Welche Bausteine im konkreten Vertrag enthalten sind, ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Sach-/Inhaltsversicherung & Arbeitsausfall
Wann leistet die Arbeitsausfallversicherung by Hiscox?
Die Arbeitsausfallversicherung leistet, wenn versicherte Personen unfallbedingt versterben oder unfallbedingt vorübergehend bzw. dauerhaft arbeitsunfähig werden. Unfallbedingt bedeutet: unfreiwillig sowie unmittelbar und ausschließlich durch ein plötzliches, unerwartetes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis verursacht. Eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit liegt vor, sobald eine versicherte Person für die im Versicherungsschein angegebene Mindestausfallzeit tatsächlich ununterbrochen und vollständig daran gehindert ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, für die sie aufgrund ihrer Aus- und Weiterbildung oder Berufserfahrung geeignet ist. Die konkrete Mindestausfallzeit ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Was zahlt die Arbeitsausfallversicherung im Leistungsfall?
Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer die im Versicherungsschein angegebene monatliche Pauschale (für angebrochene Kalendermonate anteilig), bis die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder die Eigenschaft als versicherte Person endet — maximal bis zum Ende der im Versicherungsschein angegebenen Haftzeit. In den übrigen Fällen (dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, Todesfall) erbringt der Versicherer eine einmalige Kapitalleistung in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme. Zusätzlich erstattet der Versicherer Umschulungskosten, Kosten für die Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Personalbeschaffungskosten und Bestattungskosten bis zu 20 % der für die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vereinbarten Versicherungssumme über die Versicherungssumme hinaus. Je Versicherungsjahr ist die Leistung auf die im Versicherungsschein angegebene Höchstleistung begrenzt.
Was gilt bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall?
Eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, falls innerhalb von zwölf Monaten seit dem Unfall ärztlich festgestellt wird, dass eine versicherte Person voraussichtlich dauerhaft — mindestens 6 Monate — ununterbrochen und vollständig daran gehindert ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, für die sie geeignet ist. Sie wird unwiderleglich vermutet bei unfallbedingtem vollständigem Verlust des Sehvermögens auf mindestens einem Auge, des Gehörs auf mindestens einem Ohr, von Gliedmaßen oder der Sprachfähigkeit. Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall erbringt der Versicherer eine einmalige Kapitalleistung in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme.
Leistet die Arbeitsausfallversicherung auch bei Krankheit?
Nur wenn dies im Versicherungsschein vereinbart ist: Dann besteht Versicherungsschutz auch, wenn die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit verursacht wird, die erstmals während der Versicherungsdauer und frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn auftritt. Wichtige Einschränkung: Versicherte Ereignisse, die ursächlich auf psychische Krankheiten (genannt werden u. a. posttraumatische Belastungsstörungen, Burnout, Depressionen, Angst- und Panikstörungen) oder auf übertragbare Krankheiten (u. a. COVID-19, Influenza, HIV) zurückzuführen sind, bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ob die Krankheits-Erweiterung vereinbart ist, ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Wer ist bei der Arbeitsausfallversicherung versichert und wer erhält die Leistung?
Versicherte sind der Versicherungsnehmer und mitversicherte Unternehmen (Gesellschaften innerhalb Deutschlands und Österreichs unter beherrschendem Einfluss sowie neue Tochtergesellschaften). Versicherte Personen sind die Mitglieder von Vorstand bzw. Geschäftsführung, Komplementäre, Gesellschafter, Inhaber sowie die angestellten Mitarbeiter der Versicherten — ausgenommen Werkstudenten und Praktikanten —, sofern sie zwischen 16 und 65 Jahre alt sind und gemäß § 179 Abs. 2 VVG schriftlich in ihre Einbeziehung eingewilligt haben. Die Versicherung leistet an das versicherte Unternehmen, nicht an die versicherte Person; die Einverständniserklärung beschreibt dies ausdrücklich: Die Versicherung leistet an den Arbeitgeber bzw. das Unternehmen, wenn ein Mitarbeiter vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähig wird.
Ersetzt die Arbeitsausfallversicherung eine Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung?
Die Arbeitsausfallversicherung ist eine Firmenversicherung: Versicherte sind das Unternehmen und mitversicherte Unternehmen, und die Leistung (monatliche Pauschale bzw. Kapitalleistung laut Versicherungsschein) fließt an das Unternehmen — sie soll den betrieblichen Ausfall einer Schlüsselperson oder eines Mitarbeiters abfedern. Leistungsauslöser ist grundsätzlich ein Unfall; Krankheit ist nur bei entsprechender Vereinbarung und mit Ausschlüssen (u. a. psychische und übertragbare Krankheiten) erfasst. Eine Aussage zur persönlichen Absicherung der einzelnen Mitarbeiter (etwa deren eigene Einkommensabsicherung bei Berufsunfähigkeit) ist damit nicht verbunden; hierzu beraten Sie Makler oder Versicherer gern persönlich.
Welche Ausschlüsse gelten in der Arbeitsausfallversicherung?
Ausgeschlossen sind laut Bedingungswerk u. a.: gefahrträchtige sportliche Aktivitäten (z. B. Skifahren abseits der Piste ohne ausgebildete Führungsperson, Skispringen, Kampfsport, Fallschirmspringen, Kitesurfen, Bungee-Jumping, sportliche Wettkämpfe jedweder Art, bestimmte Tauchgänge) und gefahrträchtige Unternehmungen (z. B. Höhlenforschung, Bergsteigen mit Seil, militärische Aktivitäten, Fliegen außer als Passagier kommerzieller Fluggesellschaften); Ereignisse durch psychische oder übertragbare Krankheiten; Ereignisse auf dem Gebiet bestimmter Staaten (u. a. Russische Föderation, Ukraine, Belarus, Iran, Israel, Afghanistan); Krieg und Terror; sowie Ereignisse im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen der versicherten Person, Selbsttötung oder vorsätzlicher Selbstverletzung, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch, Asbest- oder Strahlenexposition, Vorerkrankungen oder Schwangerschaft. Die vollständige Liste steht im Bedingungswerk.
Welche Fristen und automatischen Beendigungsgründe gelten bei der Arbeitsausfallversicherung?
Der Versicherungsschutz umfasst alle während der Vertragsdauer eintretenden Versicherungsfälle — nicht jedoch Fälle, die auf Unfällen oder Krankheiten beruhen, die vor Abgabe der Vertragserklärung eingetreten waren. Es gilt eine kurze Nachmeldefrist: Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die dem Versicherer nicht später als drei Monate nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Außerdem endet der Vertrag automatisch (ohne Kündigung) nach Ablauf der laufenden Versicherungsperiode, wenn der konsolidierte Umsatz eines Versicherten während dieser Periode fünf Millionen Euro übersteigt. Räumlich besteht weltweiter Schutz, soweit Staaten nicht nach den Bedingungen ausgeschlossen sind.
Was bedeutet das Allgefahren-Prinzip der Sachinhaltsversicherung?
Die versicherten Sachen sind gegen unvorhergesehen eingetretene Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert (Allgefahren-Versicherung) — versichert ist also grundsätzlich alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, statt einer abschließenden Gefahrenliste. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können. Zugunsten des Versicherungsnehmers verzichtet der Versicherer im Versicherungsfall zudem auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit; bei vorsätzlicher Herbeiführung besteht keine Leistungspflicht.
Welche Sachen sind in der Sachinhalt-/Elektronikversicherung versichert?
Versichert sind die beweglichen elektronischen und elektrotechnischen Anlagen und Geräte sowie die beweglichen Sachen des Betriebes (kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte, auch hochwertige Gegenstände wie Bilder, Antiquitäten, Bargeld und Wertpapiere), soweit sie im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen, geleast, gemietet oder ihm entgeltlich überlassen wurden und er die Gefahr trägt. Mitversichert sind u. a. private elektronische Geräte von Mitarbeitern bei betrieblicher Nutzung (Bring your own device), in das Gebäude eingefügte Sachen des Mieters (z. B. Einbauten, Markisen, Klimaanlagen), fremde Sachen in Obhut mit Versicherungsvereinbarung, persönliche Gebrauchsgegenstände von Betriebsinhabern, Mitarbeitern und Besuchern sowie Geschäftsfahrräder und nicht versicherungspflichtige E-Bikes. Nicht versichert sind u. a. zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge, Tiere, Geldautomaten und Prototypen; Daten und Programme sind keine Sachen, aber im Rahmen der Wiederherstellungskosten versichert.
Wie wird in der Sachversicherung entschädigt — Neuwert oder Zeitwert?
Bei Totalschaden (Zerstörung oder Abhandenkommen) ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles; bei Teilschäden die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung, höchstens jedoch den Neuwert. Bei Elektronikschäden gilt abweichend maximal der Zeitwert, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unterbleibt, keine serienmäßigen Ersatzteile mehr beziehbar sind, der Gegenstand aktuell nicht in Gebrauch ist oder es sich um ein privates Gerät (u. a. Bring your own device) handelt. Bei Waren und Vorräten wird der Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungsbetrag ersetzt, höchstens der erzielbare Verkaufspreis.
Sind Laptops und Geräte auch unterwegs und im Homeoffice versichert (Außenversicherung)?
Ja, in drei Konstellationen: Bewegliche versicherte Sachen sind weltweit versichert, wenn sie sich voraussichtlich nur vorübergehend (nicht mehr als drei Monate) zu betrieblichen Zwecken außerhalb des Versicherungsortes befinden. Sachen, die Mitarbeitern für Homeoffice oder mobiles Arbeiten zur Verfügung gestellt werden, sind mitversichert, ohne dass die Homeoffice-Adressen im Versicherungsschein benannt werden müssen. Transporte mit eigenen, geleasten oder gemieteten Fahrzeugen des Versicherungsnehmers sind unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls versichert. Zu beachten: Schäden durch Sturm und Hagel sind außerhalb des Versicherungsortes nur versichert, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden, und es gelten besondere Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall — z. B. jeweils 15.000 Euro für Sachen im Rahmen von Transporten, im Homeoffice, im Freien am Versicherungsort und für private Sachen sowie 3.000 Euro für Geschäftsräder und E-Bikes.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist (Unterversicherung)?
Sowohl in der Sachinhalt-Allgefahren-Versicherung als auch in der Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung — eine anteilige Kürzung der Entschädigung wegen zu niedriger Versicherungssumme findet also nicht statt. Zusätzlich steht für Werterhöhungen und Neuerwerbungen während einer Versicherungsperiode eine Vorsorge von bis zu 20 % der vereinbarten Versicherungssumme zur Verfügung, wenn der Versicherer spätestens bis zum Ablauf der Periode informiert wird. Die Versicherungssummen werden zudem jährlich entsprechend dem Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte angepasst; die Leistung je Versicherungsfall bleibt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Wie funktioniert die Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung?
Der Versicherer ersetzt den Ertragsausfallschaden und die Mehrkosten, die unmittelbar durch eine versicherte Betriebsunterbrechung verursacht werden. Eine solche liegt vor, wenn die Erbringung von Dienstleistungen am Versicherungsort vollständig oder teilweise unterbrochen ist und diese Unterbrechung unmittelbar und ausschließlich durch versicherte, am Versicherungsort eingetretene Sachschäden gemäß der Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox verursacht wird — auch wenn nur das Betriebsgebäude betroffen ist. Der Ertragsausfallschaden berechnet sich aus fortlaufenden Kosten und Betriebsgewinn, die infolge und während der Unterbrechung nicht erwirtschaftet werden können; ersetzt wird bis zum Ende der Unterbrechung, maximal für die Haftzeit von 12 Monaten (vorbehaltlich abweichender Regelung im Versicherungsschein). Nicht versichert sind u. a. unerhebliche Unterbrechungen, Schäden durch behördliche Verfügungen oder Kapitalmangel sowie Schäden im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten; die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen.
Welche Schäden deckt die Sachversicherung NICHT — z. B. bei Hackerangriffen?
Wichtige Ausschlüsse laut Bedingungswerk: Schäden durch Computer-, Programmierungs- oder Softwarefehler sowie durch Schadprogramme (z. B. Viren, Würmer, Trojaner) und unzulässigen Zugriff auf das IT-System (z. B. Hackerangriffe) sind nicht versichert — versichert bleiben nur Folgeschäden durch das Dazwischentreten andersartiger Ereignisse (z. B. ein Einbruchdiebstahl oder Feuerschaden nach vorheriger Netzwerksicherheitsverletzung); für Cyber-Risiken ist das separate Cyber-Modul vorgesehen. Ebenfalls ausgeschlossen sind u. a.: Verlieren oder Liegenlassen versicherter Sachen, normale Abnutzung und allmähliche Zustandsveränderungen, technische oder elektronische Defekte ohne von außen einwirkendes Ereignis oder Überspannung, Untreue/Unterschlagung/Betrug/Erpressung, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, übertragbare Krankheiten sowie Sachen auf Baustellen. Die vollständige Liste steht im Bedingungswerk.
Grenzen des Konzepts — ehrlich gesagt
Kein Versicherungskonzept deckt alles. Diese Punkte sprechen wir aktiv an, statt sie zu überspielen.
Sind KI-bedingte Eigenschäden versichert — etwa Mehrkosten durch fehlerhafte KI-Ausgaben?
Nein, ganz transparent: Eigene Mehrkosten aus fehlerhaften KI-Ausgaben oder dem Fehlverhalten von KI-Agenten OHNE Angriff von außen (z. B. Korrektur halluzinierter Ergebnisse, Rollback, Datenbereinigung) sind in diesem Konzept nicht versichert und derzeit auch nicht als Zusatzbaustein erhältlich. Anders herum gilt: Schäden DRITTER durch Ihre berufliche IT-Tätigkeit sind auch dann versichert, wenn Sie dabei KI-Technologien wie KI-Agenten oder generative KI verwenden oder entwickeln — das stellt das Bedingungswerk ausdrücklich klar. Und Angriffe AUF Ihre KI-Systeme von außen fallen unter das Cyber-Modul. Wenn KI-Eigenschäden für Ihr Geschäftsmodell zentral sind, sprechen Sie uns an — wir prüfen ergänzende Lösungen.
Sind Ingenieurleistungen bzw. Engineering (z. B. Maschinensteuerung) versichert?
Das Architekten- und Ingenieurrisiko ist im Betriebshaftpflicht-Modul ausdrücklich ausgeschlossen, und einen Engineering-Zusatzbaustein gibt es in diesem Konzept nicht. Gemeint sind z. B. Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungssoftware im Maschinen- und Anlagenbau mit möglichen Sachschadenfolgen in Test- und Inbetriebnahmephasen. IT-Engineering im Sinne von Systemintegration sowie Projekt-Planung, -Steuerung und -Umsetzung ist dagegen im Grundumfang der Berufshaftpflicht versichert. Hinweis: Im Funnel fragen wir Steuerungstechnik in automatisierter Fertigung als besonderen Tätigkeitsbereich ab — dann prüfen wir individuell den passenden Schutz.
Sind Nachbesserungsbegleitschäden und Mängelbeseitigungsnebenkosten versichert?
Nein — und das gilt nicht nur hier: Diese Bausteine gehören zur Handwerker-/Werkleistungs-Systematik (Bau, Elektro, Montage) und sind in keinem IT-Berufshaftpflichtprodukt am Markt enthalten, auch nicht bei Wettbewerbern. Beispiel: Ein IT-Dienstleister verlegt beim Kunden eine Netzwerkleitung; bei der Nachbesserung eines Fehlers müssen Wände geöffnet und wieder verschlossen werden — diese Begleitkosten deckt eine IT-Berufshaftpflicht nicht. Wer neben der IT-Tätigkeit regelmäßig handwerklich arbeitet, braucht dafür eine echte Handwerker-Betriebshaftpflicht. Genau deshalb fragen wir handwerkliche Tätigkeiten im Funnel ab und erstellen für diesen Teil ein gesondertes Angebot — die IT-Berufshaftpflicht können Sie trotzdem ganz normal online abschließen.
Manager- & Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Was ist der Manager-Rechtsschutz?
Der Manager-Rechtsschutz ist eine private Rechtsschutzversicherung für Personen mit Organstellung oder Leitungsfunktion — z. B. Geschäftsführer:innen, Vorstände und leitende Angestellte. Er besteht aus wählbaren Bausteinen: Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz (mit optionalem D&O-Deckungsklage-Rechtsschutz) sowie Universal-Straf-Rechtsschutz oder Veto-Police. Hintergrund: Der klassische Arbeitnehmer-Rechtsschutz greift für Organe der Gesellschaft in der Regel nicht.
Was deckt der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz?
Er deckt rechtliche Auseinandersetzungen rund um Ihren Dienst- bzw. Anstellungsvertrag als Organ oder Führungskraft — etwa Streit um Kündigung, Abberufung, Abfindung oder Vertragsänderungen, außergerichtlich und gerichtlich. Auch die Beratung zu einer Aufhebungsvereinbarung ist bis zur vereinbarten Grenze enthalten (Standard bis 7.500 €, Premium bis 30.000 €).
Gibt es eine Wartezeit beim Anstellungsvertrags-Rechtsschutz?
Ja, grundsätzlich 3 Monate (außergerichtlich und gerichtlich). Der Versicherer verzichtet auf die Wartezeit, wenn der Baustein spätestens mit Abschluss des Anstellungsvertrags abgeschlossen wird — oder wenn zuvor mindestens ein Jahr der Baustein Beruf bestand und ohne Unterbrechung gewechselt wird. Zudem gilt ein Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit nach 3 Jahren.
Was deckt der Vermögensschaden-Rechtsschutz für Manager?
Er verteidigt Sie, wenn Sie persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden — typischerweise durch das eigene Unternehmen oder Gesellschafter im Rahmen der Organhaftung. Abzugrenzen von der D&O-Versicherung des Unternehmens: Die D&O zahlt im Ernstfall den Schaden, der Rechtsschutz organisiert und finanziert Ihre Verteidigung bzw. die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Was ist der D&O-Deckungsklage-Rechtsschutz?
Wenn die D&O-Versicherung des Unternehmens im Schadenfall die Deckung verweigert, finanziert dieser Baustein die Klage gegen den D&O-Versicherer auf Deckung — bis 100.000 €. Er ist nur in Kombination mit dem Vermögensschaden-Rechtsschutz wählbar und kostet je nach Unternehmensgröße 150 bis 210 € im Jahr.
Was deckt der Universal-Straf-Rechtsschutz?
Er verteidigt Sie in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit — inklusive U-Haft-Package (z. B. Strafkaution: Standard bis 500.000 €, Premium bis 1 Mio. €) und forensischen Dienstleistungen (Standard bis 25.000 €, Premium bis 100.000 €). Alternativ zur schlankeren Veto-Police wählbar; beide zusammen sind nicht möglich.
Was ist die Veto-Police?
Die Veto-Police ist die schlanke, deutlich günstigere Alternative zum Universal-Straf-Rechtsschutz mit reduziertem Leistungsumfang. Sie kann nicht zusammen mit dem Universal-Straf-Rechtsschutz abgeschlossen werden. Details zum Leistungsumfang finden Sie im Infoblatt des Versicherers; gern erläutern wir die Unterschiede persönlich.
Was bedeutet RVG-Sätze vs. Honorarvereinbarung — und warum ist das so wichtig?
Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) legt gesetzliche Gebührensätze fest — der Standard-Tarif erstattet Anwaltskosten nur bis zu diesen Sätzen. Spezialisierte Kanzleien für Manager- und Organhaftungsmandate arbeiten jedoch häufig per Honorarvereinbarung mit deutlich höheren Stundensätzen; diese Differenz tragen Sie im Standard selbst. Premium deckt auch Honorarvereinbarungen — Sie können den Spezialisten wählen, den Ihr Fall braucht. Nach Einschätzung Ihres Maklers ist das der wichtigste Unterschied zwischen Standard und Premium.
Warum wird mein Beitrag günstiger, wenn ich einen Baustein hinzufüge?
Der Versicherer gewährt 10 % Kombi-Nachlass auf den Gesamtbeitrag, sobald Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und ein dritter Baustein (D&O-Deckungsklage oder Straf-Rechtsschutz) kombiniert werden. Ist der dritte Baustein günstiger als der Nachlass auf die Gesamtsumme, sinkt der Gesamtbeitrag tatsächlich — Sie erhalten dann mehr Schutz für weniger Geld. Das ist die Originallogik des Versicherer-Antrags.
Wovon hängt der Beitrag beim Manager-Rechtsschutz ab?
Von vier Faktoren: Ihrer Funktion im Unternehmen (z. B. Alleingeschäftsführung, Mitglied der Geschäftsführung, Prokura), der Unternehmensgröße (Mitarbeiterbänder bis 50 / 51–200 / 201–1.000), der Risikoklasse der Branche (1–3, nach Betriebsbeschreibung; relevant für Straf-Rechtsschutz und Veto-Police) sowie der Tarifwahl Standard oder Premium je Baustein. Über 1.000 Mitarbeitende oder bei bestimmten Branchen erstellt der Versicherer ein individuelles Angebot.
Angebot, Abschluss & Ablauf
Was kostet die IT-Berufshaftpflicht?
Der Beitrag hängt vor allem von Ihrem Jahresumsatz, der gewünschten Versicherungssumme und eventuellen Vorschäden ab. Kleine IT-Firmen und Freelancer starten häufig bei rund 25–35 € pro Monat. Unser Online-Rechner zeigt Ihnen in unter einer Minute eine unverbindliche Schätzung — der verbindliche Beitrag folgt nach Risikoprüfung durch den Versicherer.
Gibt es einen Existenzgründer-Rabatt?
Ja — wenn Ihre Gründung weniger als 2 Jahre zurückliegt, erhalten Sie in unserer Schätzung 15 % Nachlass für die ersten beiden Versicherungsjahre. Geben Sie das einfach im Rechner an.
Welche Vertragslaufzeiten gibt es?
In unserem Rechner können Sie zwischen 1 Jahr und 3 Jahren Laufzeit wählen. Bei 3 Jahren Laufzeit reduziert sich der Beitrag in der Schätzung um 10 %.
Wie schnell bekomme ich Angebot und Versicherungsnachweis?
Ihre unverbindliche Beitragsschätzung und die Angebotsunterlagen erhalten Sie sofort online. Nach dem Antrag prüft der Versicherer — die Police mit dem Versicherungsnachweis für Ihren Auftraggeber kommt in der Regel innerhalb weniger Werktage. Wenn es eilt, rufen Sie uns an: 0591 966 599 01.
Wer steckt hinter diesem Angebot?
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist die Wübbels Versicherungsmakler GmbH & Co. KG aus Lingen (Ems) — ein ungebundenes Maklerbüro (seit 2011, VEMA-Partner). Als Makler arbeiten wir in Ihrem Auftrag, nicht im Auftrag eines Versicherers. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0591 966 599 01.
Mit welchen Versicherern arbeiten Sie?
Die Angebote werden über etablierte Spezialversicherer für IT-Risiken eingeholt (z. B. Hiscox, Markel). Welcher Versicherer für Sie am besten passt, ergibt sich aus Ihren Angaben — das finale Angebot erstellt der Versicherer nach Risikoprüfung.
Muss ich Vorschäden angeben?
Ja, unbedingt. Frühere Schäden oder Ansprüche müssen wahrheitsgemäß angegeben werden (vorvertragliche Anzeigepflicht). Sie können den Beitrag beeinflussen — falsche Angaben können im Schadenfall den Versicherungsschutz gefährden.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen (TLS) und in der EU gespeichert. Sie werden nur zur Erstellung Ihres Angebots verwendet und nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weitergegeben. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kann ich das Formular später weitermachen?
Ja — klicken Sie im Formular auf „Später weitermachen? Link sichern“. Sie erhalten einen persönlichen Link, mit dem Sie jederzeit genau dort weitermachen können, wo Sie aufgehört haben.
Ist die Beitragsschätzung verbindlich?
Nein — die im Rechner angezeigte Schätzung basiert auf Standardwerten und ist unverbindlich. Der verbindliche Beitrag ergibt sich aus dem Angebot des Versicherers nach Risikoprüfung. Es entsteht durch die Nutzung des Rechners kein Vertrag.
Kann ich persönlich beraten werden?
Ja, jederzeit. Rufen Sie uns einfach direkt an: 0591 966 599 01 — Sie erreichen unser Team in Lingen zu Bürozeiten sofort. Außerhalb der Zeiten können Sie im Funnel einen Rückruf anfordern; wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.
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