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Für alle IT- und ITK-Dienstleistungen — ohne enge Berufskategorien
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- Reparatur, Wartung & Implementierung
- Netzwerke & Systemintegration
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- Webdesign & Webpflege
- Datenerfassung & -bearbeitung
- IT-Engineering
Warum Wübbels?
- ✓ Ungebundenes Maklerbüro seit 2011 — wir arbeiten in Ihrem Auftrag, nicht für einen Versicherer
- ✓ Persönlich erreichbar in Lingen (Ems): 0591 966 599 01 — echte Menschen, keine Hotline
- ✓ Digitaler Abschluss mit KI-Unterstützung, Beratungsdokumentation inklusive
- ✓ VEMA-Partner
Warum Net IT by Hiscox?
- ✓ Spezialversicherer für IT-Dienstleister — seit über 25 Jahren
- ✓ KI-Einsatz automatisch mitversichert — Entwicklung, Beratung und Nutzung von KI, ohne Aufpreis
- ✓ Schadenservice von Kunden mit 4,7 von 5 Sternen bewertet (Hiscox-Umfrage 2023)
- ✓ Platz 1 „Maklers Lieblinge“ Vermittlerstudie 2025 (Vermögensschadenhaftpflicht)
- ✓ Hiscox Business Academy inklusive — E-Learnings, Vorlagen & Checklisten, kostenfrei
Ehrlich gesagt: Was dieses Konzept nicht abdeckt
- KI-bedingte Eigenschäden — eigene Mehrkosten durch fehlerhafte KI-Ausgaben ohne Angriff von außen sind nicht versichert (Schäden Dritter durch Ihre KI-Arbeit dagegen schon).
- Ingenieur-/Engineering-Risiken — z. B. Maschinen- und Anlagensteuerung mit Sachschadenfolgen; hierfür prüfen wir individuell den passenden Schutz.
- Handwerkliche Werkleistungen — Nachbesserungsbegleitschäden deckt keine IT-Berufshaftpflicht am Markt; für Montage & Co. erstellen wir ein gesondertes Betriebshaftpflicht-Angebot.
Ist einer dieser Punkte für Sie zentral? Rufen Sie uns an — wir finden gemeinsam die passende Lösung, auch außerhalb dieses Produkts.
Transparenz: Wir vermitteln die IT-Berufshaftpflicht auf einer bewusst eingeschränkten Marktgrundlage — ausschließlich Net IT by Hiscox (über Carl Rieck). Wir haben uns für den Spezialisten in diesem Segment entschieden; Details erhalten Sie in Ihrer Beratungsdokumentation.
Häufige Fragen zur IT-Berufshaftpflicht
Was ist eine IT-Haftpflichtversicherung?
Eine IT-Haftpflichtversicherung kombiniert zwei Schutzschichten für IT-Dienstleister: die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) für finanzielle Schäden Dritter durch berufliche Fehler, etwa einen Programmier- oder Beratungsfehler, und die Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) für Personen- und Sachschäden rund um den Betrieb. Dazu prüft und wehrt sie unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz). Ergänzbar ist sie um Bausteine wie Eigenschäden, Cyber, Sach-/Inhalts- und Arbeitsausfallversicherung.
Warum brauche ich als IT-Dienstleister eine Haftpflicht?
Zwei Hauptgründe: Erstens verlangen viele Auftraggeber den Versicherungsnachweis inzwischen als Bedingung im Projektvertrag — ohne Nachweis kein Auftrag. Zweitens können schon kleine Fehler (fehlerhaftes Update, Datenverlust beim Kunden, verletzte Geheimhaltungspflicht) zu hohen Schadenersatzforderungen führen, die ohne Versicherung Ihre Existenz gefährden können.
Welche Schäden deckt eine IT-Haftpflicht konkret ab?
Typisch gedeckt sind Vermögensschäden Dritter durch berufliche Fehler: fehlerhafte Software oder Updates, Beratungs-, Implementierungs- und Konfigurationsfehler, versehentlich gelöschte oder beschädigte Kundendaten, Systemausfälle beim Kunden sowie Verletzungen von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten. Über das BHV-Modul kommen Personen- und Sachschäden hinzu (z. B. beschädigte Kundenhardware, Unfall im Büro). Die genauen Grenzen regeln die Versicherungsbedingungen. Für Ihren konkreten Fall prüfen wir das gern persönlich.
Was gilt bei Net IT by Hiscox als Vermögensschaden?
Vermögensschäden sind laut Bedingungswerk Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen herleiten. Wichtig für IT-Dienstleister: Schäden infolge des Verlusts, der Veränderung oder der Blockade elektronischer Daten sowie Schäden durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (z. B. Viren, Würmer, Trojaner) werden ausdrücklich als Vermögensschäden angesehen — sie fallen also unter die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht?
Kurz: Die Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht) greift bei finanziellen Schäden durch berufliche Fehler (z. B. Softwarefehler beim Kunden). Die Betriebshaftpflicht greift bei Personen- und Sachschäden (z. B. beschädigte Hardware des Kunden). Für IT-Dienstleister sind in der Regel beide Bausteine sinnvoll — in unserem Rechner sind beide enthalten.
Was kostet die IT-Berufshaftpflicht?
Der Beitrag hängt vor allem von Ihrem Jahresumsatz, der gewünschten Versicherungssumme und eventuellen Vorschäden ab. Kleine IT-Firmen und Freelancer starten häufig bei rund 25–35 € pro Monat. Unser Online-Rechner zeigt Ihnen in unter einer Minute eine unverbindliche Schätzung — der verbindliche Beitrag folgt nach Risikoprüfung durch den Versicherer.
Welche Versicherungssumme sollte ich wählen?
Für die meisten IT-Dienstleister ist 1 Mio. € eine übliche Wahl — prüfen Sie aber immer, ob Ihr Auftraggeber im Projektvertrag eine bestimmte Mindestsumme vorschreibt. Die passende Summe hängt von Ihren Projekten und Risiken ab; für eine individuelle Empfehlung sprechen Sie am besten kurz mit uns (Rückruf über den Funnel oder 0591 966 599 01).
Sind Programmierfehler versichert?
Ja. Vermögensschäden Dritter durch Programmierfehler sind ein Kernfall der IT-Berufshaftpflicht: Verursacht ein Fehler in Ihrer Software beim Kunden einen finanziellen Schaden (z. B. Produktionsausfall nach einem fehlerhaften Update), prüft die Versicherung den Anspruch, wehrt unberechtigte Forderungen ab und ersetzt berechtigte. Nicht versichert ist die Nachbesserung der eigenen Leistung selbst (Vertragserfüllung), das bleibt Gewährleistung. Ob ein konkretes Projekt besonderen Prüfbedarf hat, klären wir gern vorab.
Sind Beratungsfehler versichert?
Ja. Die IT-Berufshaftpflicht deckt Vermögensschäden durch fehlerhafte berufliche Beratung, etwa eine falsche Architektur-Empfehlung oder eine Fehleinschätzung bei der Systemauswahl, die beim Kunden zu finanziellen Schäden führt. Wie bei allen Deckungsfragen gilt: Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, und die Vertragserfüllung selbst ist kein Versicherungsfall. Für Beratungsschwerpunkte mit erhöhtem Risiko (z. B. Finanzplattformen) fragt der Versicherer gesondert.
Sind Datenverlust und Datenschutzverletzungen versichert?
Löschen oder beschädigen Sie versehentlich Daten Ihres Kunden, ist der daraus entstehende Vermögensschaden ein typischer Fall der IT-Berufshaftpflicht, inklusive Ansprüchen wegen Verletzung von Datenschutzrechten Dritter im Rahmen der Bedingungen. Wichtig ist die Abgrenzung: EIGENE Schäden durch Hackerangriffe auf Ihre Systeme (Forensik, Wiederherstellung) sind Thema des Cyber-Bausteins bzw. einer Cyberversicherung, nicht der Haftpflicht. Bußgelder sind grundsätzlich nur eingeschränkt versicherbar, das klären wir im Einzelfall.
Brauche ich zusätzlich zur IT-Haftpflicht eine Cyberversicherung?
Die Haftpflicht schützt vor Ansprüchen DRITTER, die Cyberversicherung vor EIGENEN Schäden nach einem Angriff auf Ihre Systeme (IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Krisenkommunikation). Wer sensible Kundendaten hält oder stark von der eigenen IT abhängt, braucht meist beides. Im Funnel können Sie den Cyber-Baustein CyberClear Start (100.000 € VS, Eigenschäden-Ausschnitt) direkt mitwählen; für eine vollwertige Cyberversicherung erstellen wir ein individuelles Angebot. Das ist unsere Makler-Empfehlung bei erhöhtem Risiko.
Ist vertraglich vereinbarte verschuldensunabhängige Haftung (z. B. in SLAs) versichert?
Laut Bedingungswerk besteht Versicherungsschutz auch, wenn die Inanspruchnahme darauf beruht, dass die Versicherten anstelle einer gesetzlich vorgesehenen verschuldensabhängigen Haftung eine verschuldensunabhängige Haftung vertraglich vereinbart haben (z. B. bei Service Level Agreements). Zudem stellt der Versicherer bei pauschaliertem Schadenersatz frei, wenn die Pauschale auf einer ernsthaften Schätzung des typischerweise zu erwartenden Schadens beruht und keine Straffunktion hat. Ob Deckung für pauschalierten Schadenersatz gewünscht ist, wird im Fragebogen ausdrücklich abgefragt.
Sind Verzugsschäden und Erfüllungsfolgeschäden versichert?
Laut Bedingungswerk umfasst die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung insbesondere auch: Ansprüche wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Schadenersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung der vertraglichen Leistungspflicht, Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Ansprüche auf Verzögerungsschäden sowie Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns. Hiscox hebt die Mitversicherung von Erfüllungsfolgeschäden und Verzugsschäden als Produktmerkmal hervor. Nicht versichert bleibt dagegen die Vertragserfüllung selbst (siehe Ausschluss Vertragserfüllung/Gewährleistung).
Was gilt bei Verletzung von Geheimhaltungs- oder Datenschutzvereinbarungen (NDA)?
Laut Bedingungswerk besteht Versicherungsschutz auch, wenn die Inanspruchnahme wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen erfolgt. Im Rahmen der im Versicherungsschein benannten Entschädigungsgrenze besteht insoweit auch Versicherungsschutz für Vertragsstrafen. Allgemein sind Vertragsstrafen sonst vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich mitversichert.
Welche wichtigen Ausschlüsse gibt es im Basismodul?
Das Bedingungswerk (Ziffer II) schließt u. a. aus: Vertragserfüllung/Gewährleistung; wissentliche Pflichtverletzung; Ansprüche der Versicherten untereinander und verbundener Unternehmen; Geldstrafen, Bußen, Vertragsstrafen und Strafschadenersatz (soweit nicht ausdrücklich mitversichert); Ausfall technischer Infrastruktur Dritter bei vertraglichem Regressverzicht; Wertpapierhandel; bestimmte USA-/Kanada-Ansprüche (RICO, ERISA, behördliche Untersuchungen); Produktrückruf; Patentrechtsverletzungen (außer Kostenersatz-Baustein); Tätigkeiten mit gesetzlicher Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht; kerntechnische/atomare Anlagen; sowie Schäden aufgrund Krieg und anderer gewaltsamer Auseinandersetzungen einschließlich Generalstreik und illegalem Streik. Die vollständige und verbindliche Liste steht im Bedingungswerk.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit — auch in den USA?
Für das Basismodul (Berufs-/Vermögensschadenhaftpflicht) gilt laut Bedingungswerk weltweiter Versicherungsschutz; das Highlightsheet nennt ausdrücklich auch Ansprüche außerhalb Deutschlands (z. B. USA) und auf Basis ausländischen Rechts. Einzelne Ausschlüsse betreffen spezifische USA-/Kanada-Konstellationen (z. B. RICO- und ERISA-Ansprüche, behördliche Untersuchungen, AGG-Ansprüche in USA/Kanada); bei USA-/Kanada-Ansprüchen werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Es gelten zudem eine Non-Admitted- und eine Sanktionsklausel. Achtung: Im Zusatzmodul Betriebshaftpflicht sind Ansprüche vor US-/kanadischen Gerichten oder nach dortigem Recht grundsätzlich ausgenommen (Ausnahmen: Geschäftsreisen, Messen, indirekte Exporte). US-Umsätze werden im Fragebogen separat abgefragt.
Wie schnell bekomme ich Angebot und Versicherungsnachweis?
Ihre unverbindliche Beitragsschätzung und die Angebotsunterlagen erhalten Sie sofort online. Nach dem Antrag prüft der Versicherer — die Police mit dem Versicherungsnachweis für Ihren Auftraggeber kommt in der Regel innerhalb weniger Werktage. Wenn es eilt, rufen Sie uns an: 0591 966 599 01.
Wie läuft die Antragstellung bei Net IT by Hiscox?
Laut Highlightsheet werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Mio. Euro über das (digitale) Antragsmodell abgesichert; auch Versicherungssummen bis 5 Mio. Euro sind darüber abbildbar. Größere Unternehmen oder höhere Versicherungssummen werden individuell über den Risikofragebogen versichert. Der Risikofragebogen (über Carl Rieck) fragt u. a. Betrieb, Tätigkeitsbeschreibung, Jahresumsatz (inkl. USA/Kanada-Anteil), Unternehmensstruktur, Qualifikationen, Subunternehmer, Umsatzaufteilung nach Tätigkeitsbereichen, Großprojekte, gewünschten Versicherungsumfang, Vorversicherung und Vorschäden ab.
Was muss ich im Schadenfall tun (Obliegenheiten)?
Laut Bedingungswerk sind nach Eintritt des Versicherungsfalls insbesondere: der Versicherungsfall, erhobene Ansprüche sowie Gerichts-/Ermittlungsverfahren, Mahnbescheide u. Ä. unverzüglich anzuzeigen; gegen Mahnbescheide fristgemäß Widerspruch einzulegen (ohne Weisung abzuwarten); Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung und -minderung zu befolgen und wahrheitsgemäß zu berichten; die Verfahrensführung dem Versicherer zu überlassen und dem benannten Anwalt Vollmacht zu erteilen; die Regulierungsvollmacht des Versicherers zu beachten. Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer leistungsfrei, bei grob fahrlässiger Verletzung kann er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
Wer ist bei Net IT by Hiscox mitversichert?
Versichert sind laut Bedingungswerk die versicherten Gesellschaften (Versicherungsnehmer, dessen Tochtergesellschaften im Inland, im EWR und im Vereinigten Königreich; Töchter außerhalb des EWR nur, wenn im Versicherungsschein benannt) sowie mitversicherte Personen bei Ausübung der versicherten Tätigkeit: Mitglieder der Geschäftsführung, angestellte Mitarbeiter, eingegliederte Zeitarbeitskräfte, Praktikanten und Werkstudenten sowie eingegliederte freie Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag der versicherten Gesellschaften tätig werden. Neue Tochtergesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen automatisch mitversichert.
Sind Schäden durch Subunternehmer mitversichert?
Laut Bedingungswerk sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden mitversichert, die durch einen von einer versicherten Gesellschaft beauftragten Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht dieser Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen, soweit sie keine mitversicherten Personen sind — Subunternehmer benötigen für ihr eigenes Haftungsrisiko also eine eigene Absicherung. Der Einsatz von Subunternehmern (Anteil, Auswahl, Kontrolle, eigene Versicherung) wird im Risikofragebogen abgefragt.
Was bedeutet das Berufsbild-Prinzip (offene Deckung) bei Net IT by Hiscox?
Net IT by Hiscox versichert nicht einzeln benannte Tätigkeiten, sondern das gesamte Berufsbild eines IT-/Telekommunikationsunternehmens. Das Bedingungswerk formuliert: Versicherungsschutz besteht „für Schäden wegen Tätigkeiten eines Telekommunikations- oder IT-Unternehmens, insbesondere für folgende Tätigkeiten“ — die Tätigkeitsliste ist also nur beispielhaft („insbesondere“), nicht abschließend. Hiscox nennt das „offene Deckung“: Alle branchentypischen, auch zukünftige Tätigkeiten und Nebenrisiken sind automatisch mitversichert; versichert ist, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Neue berufliche IT-Aktivitäten müssen deshalb nicht gesondert angezeigt werden. Maßgeblich im Einzelfall sind Bedingungswerk und Versicherungsschein.
Sind Tätigkeiten mit Künstlicher Intelligenz (KI) mitversichert?
Ja, laut Bedingungswerk besteht Versicherungsschutz auch, wenn im Zuge der versicherten Tätigkeiten Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) wie KI-Agenten oder generative KI verwendet oder entwickelt werden. Das Highlightsheet fasst zusammen: Einsatz von, Beratung zu und Entwicklung von KI-Software und -Applikationen (z. B. Chatbots, generative KI) sind automatisch vollständig mitversichert. Diese Klarstellung wurde mit der Bedingungsversion 10/2025 ausdrücklich aufgenommen.
Downloads
- ⬇ Produkt-Highlights Net IT by Hiscox (PDF)
- ⬇ Leistungsübersicht für IT-Unternehmen (PDF)
- ⬇ Produktinformationsblatt / IPID (PDF)
- ⬇ Versicherungsinformationen Modulprodukt (PDF)
- ⬇ Leistungsvergleich Betriebshaftpflicht für IT-Betriebe (PDF)
- ⬇ Versicherungsbedingungen Net IT by Hiscox (PDF)
- ⬇ Allgemeine Regelungen für Branchen (PDF)
- ⬇ Bedingungen Büro- & Betriebshaftpflicht (PDF)
- ⬇ Bedingungen Cyber-Baustein CyberClear Start (PDF)
- ⬇ Bedingungen Sach-/Inhaltsversicherung (PDF)
- ⬇ Bedingungen Sach-Betriebsunterbrechung (PDF)
- ⬇ Bedingungen Arbeitsausfallversicherung (PDF)

Josef Wübbels
Ihr persönlicher Versicherungsmakler · Lingen (Ems)
„Wir kümmern uns, Sie entspannen.“
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